BESCHREIBUNG
Die Gemeinden werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben seitens des Landratsamts in rechtlicher und fachlicher Hinsicht beraten. Daneben unterliegen die Gemeinden bei ihren Tätigkeiten der staatlichen Aufsicht. Im Rahmen dieser Aufsicht wird die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Verpflichtungen sowie die Gesetzmäßigkeit des gemeindlichen Handelns überwacht.
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