Rote Kennzeichen Oldtimer / 07er-Kennzeichen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u.ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 17 FZV und § 23 StVZO Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d.h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des Roten Kennzeichens nicht zugelassen sein, d.h. sie müssen außer Betrieb gesetzt sein.
Es dürfen nur folgenden Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, aus der ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen, in denen sie benutzt werden können, bekannt ist.
- Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebscheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) für Rote Kennzeichen
- Kopien der Fahrzeugpapiere (Original vorlegen, Kopien werden von der Zulassungsbehörde angefertigt)
- Bestätigung des Technischen Überwachungsvereins, dass die Fahrzeuge der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne des § 23 StVZO entsprichen
- Für Fahrzeuge, denen in Deutschland noch keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, wird ein Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften benötigt. Als Nachweis ist das Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung vorzulegen.
- Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
Hinweise:
Bei Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit € 46,00 für Krafträder und € 191,00 für alle sonstigen Fahrzeuge, insbesondere PKW.
Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an
Herrn Eibl für den südlichen Landkreis
Tel: 08321 / 612-900
Fax 08321 / 612-350
Herrn Seitz für den nördlichen Landkreis
Tel: 0831 / 2525-1800
Fax 0831 / 2525-1830
Gebühren: € 173,90 und zusätzlich € 4,30 für jeden weiteren Fahrzeugschein