Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fzg-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fzg-Briefes / Zulassungsbescheinigung Teil II von der Person, die den Fzg-Brief / die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat (kann bei einem Notar oder durch persönliches Erscheinen in der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden)
Bitte beachten:
Der Fahrzeugbrief wird neu beantragt, jedoch erst nach einer Aufbietungsfrist von ca. 2 Wochen dem Halter ausgehändigt.
Eine Außerbetriebsetzung ist sofort möglich, eine Umschreibung auf einen anderen Halter kann jedoch erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist durchgeführt werden.
Gebühren: € 70,00 mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I