Taxi- und Mietwagenkozessionen
Eine Mietwagenkonzession ist erforderlich, wenn Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig (in Fortsetzungsabsicht) befördert werden.
Das wären zum Beispiel: Ausflugsfahrten, Dialysefahrten, Limousinenservice, "Taxiersatzverkehr"
Die Konzession gilt 5 Jahre und muss nach dieser Zeit erneut beantragt werden.
Keine Konzession wird benötigt für Beförderungen
- mit PKW mit nicht mehr als sechs Sitzplätzen, es sei denn, es ist ein Entgelt zu entrichten
- von Berufstätigen mit PKW von oder zu ihren Arbeitsstellen
- mit Kraftfahrzeugen durch oder von Kirchen zu Gottesdiensten
- mit Kraftfahrzeugen durch oder von Schulträgern zum Unterricht
- von Kranken zu Therapie- oder Behandlungszwecken mit eigenem PKW
- von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Betreuungseinrichtungen
Für die Erteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis (beim jeweiligen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Gewerbezentralregisterauszug (beim jeweiligen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Nachweis der fachlichen Eignung / Sachkundeprüfung einer Industrie- und Handelskammer (IHK Schwaben, Herr Kerler, Tel.: 0821/3162-260)
- Fahrgastbeförderungsschein
- Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes (vom Steuerberater, bzw. Bank auszufüllen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Fahrzeugschein(e) (in Kopie)
- Untersuchungsbericht nach §42 BOKraft des Fahrzeugs
- Rechtsmittelverzicht
Gebühren:
155,00€ Mietwagenkonzession
185,00€ Taxikonzession
220,00 Mischkonzession
25,00€ Änderung einer Konzession (z.B. Betriebssitz, Kennzeichen, usw.)