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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
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poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Jugendamt

Kinder, Jugend und Familie

Etwa 18 % der Einwohner im Landkreis Oberallgäu sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für deren gesunde geistige und körperliche Entwicklung Sorge zu tragen und ihren Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu gewährleisten, sind elementare elterliche und gesellschaftliche Aufgaben.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenständigen Persönlichkeit erzogen zu werden. Dabei sind die Familien  neben Schule, Kindertageeinrichtung und Jugendarbeit die entscheidende Erziehungsinstanz für ihre Kinder und verantwortlich und prägend für deren soziale und emotionale Kompetenz.

Unabhängig davon, wie die Familie aussieht - traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familie, Ein-Eltern-Familie, Patchwork-Familie oder Adoptiv- oder Pflegefamilie - stellt sich der Landkreis durch eine Vielzahl von Angeboten und Leistungen der Aufgabe, Familien in ihren Erziehungsaufgaben zu entlasten und zu unterstützen.

Das Jugendamt

Handlungsgrundlage des Jugendamtes ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) SGB VIII. 

Jugendhilfe unterstützt die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie steht bereit, wenn Konflikte zwischen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern der Lösung bedürfen - auf freiwilliger Basis. Nur selten jedoch erfordert die Situation einen Eingriff in das Elternrecht. Hier sind familiengerichtliche Beschlüsse notwendig. Üblicherweise sind Einverständnis und Bereitschaft von Eltern und Jugendlichen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt unerlässlich.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fallen unter das Jugendhilferecht und damit grundsätzlich in die Zuständigkeit des Jugendamtes.

Wir haben für Sie viele Informationen zusammen gestellt, egal ob es um Sorgerecht, Vaterschaft oder Unterhaltszahlungen geht oder ob Sie Tipps für Schwangerschaft, Erziehung oder Kinderbetreuung benötigen. . Und wenn Sie noch mehr wissen wollen oder Hilfe benötigen: Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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