Die Anträge auf Zuschuss für die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf im Bereich Bildung und Teilhabe können für das 1. Schulhalbjahr bis zum 30.09.2023 eingereicht werden.
Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme am Mittagessen inderSchule oder KiTa zu ermöglichen. Auch für die Anschaffung von Schulbedarf wie einer Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. gibt es zweimal im Jahr einen Zuschuss. Die erste Teilzahlung in Höhe von 116,00 Euro erfolgt zum 01.09.2023. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.
Bezieher von Bürgergeld-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter, das Sozialamt bzw. Amt für Migration gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gegensatz dazu ist für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, für jedesKind ein gesonderter Antrag notwendig!
Das passende Antragsformular gibt es beim Landratsamt Oberallgäu, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/btl. Interessierte Eltern finden dort Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten des Bildungspakets.
Telefonisch ist das Team für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Landratsamt Oberallgäu unter Tel.: 08321/612- 140 bzw. 141 erreichbar.