MENÜ
Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Schuleingangsuntersuchung

WEITERE THEMEN
ANSPRECHPARTNER
K. Miosga
Schuleingangsuntersuchung Sonthofen
08321 612 - 529
M. Frenzel
Schuleingangsuntersuchung Sonthofen
08321 612 - 893
T. Zeller
Schuleingangsuntersuchung Sonthofen
08321 / 612 - 608
M. Schehl
Schuleingangsuntersuchung Kempten
08321 612 - 934
F. Kieslich
Schuleingangsuntersuchung Kempten
08321 / 612 - 530
D. Hailer
Schuleingangsuntersuchung Kempten
08321 / 612 - 218

Die Schuleingangsuntersuchung

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung wird zukünftig im Landratsamt Oberallgäu / Gesundheitsamt Sonthofen und der Außenstelle Kempten durchgeführt.
Es wird jedes Kind, bis spätestens zum Schulbeginn im September 2024, postalisch eingeladen. Die Einladung enthält einen QR-Code / Link zur Terminierung.

Die Eltern brauchen im Vorfeld nichts zu tun !
Es wird kein Kind vergessen !
Falls der Termin zur Schuleingangsuntersuchung nach der Schulanmeldung im März 2024 stattfindet, kann die Bescheinigung der Untersuchung der Schule nachgereicht werden. Die Schulen sind darüber informiert.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können sie uns sehr gerne wie folgt kontaktieren:

  • Sonthofen Tel.nr.: 08321 – 612-529 oder -893
  • Kempten Tel.nr.: 08321 – 612-934 oder -530 oder
  • per E-Mail: seu-oa(at)lra-oa.bayern.de

Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung

Die Untersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr in die Schule kommen sollen. Wenn ein Kind vorzeitig eingeschult wird, sollte die Schuleingangsuntersuchung noch vor der Einschulung erfolgen. Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.

Weshalb wird die Untersuchung durchgeführt?

Mit der Einschulung in die Grundschule beginnt für die Kinder und die Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart gehören:

  1. Gesunde körperliche Voraussetzungen wie ein ausreichendes (evtl. entsprechend korrigiertes) Seh- und Hörvermögen und eine altersgemäße psychomotorische Entwicklung.
  2. Kognitive Fähigkeiten wie zum Beispiel die Aufmerksamkeit, das Vermögen Arbeitsaufträge umzusetzen und eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  3. Sozial-emotionale Fähigkeiten wie zum Beispiel Selbstvertrauen, Lust am Lernen und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Kindern.

Die Schuleingangsuntersuchung bietet die Möglichkeit, das Kind zusätzlich zur Früherkennungsuntersuchung U9 noch einmal untersuchen zu lassen. Manche Eltern sind sich nicht sicher, ob sie ihr Kind einschulen lassen sollen, insbesondere wenn es zu den Jüngeren eines Jahrgangs gehört. In diesen Fällen sind die Informationen aus der Schuleingangsuntersuchung eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe für die Eltern. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt werden. 

Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für eventuell erforderliche Maßnahmen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.

Wer untersucht das Kind?

Das Schuleingangsscreening wird von den Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt. 
Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Stadt/Gemeinde/Markt im Landkreis – im Kindergarten oder im Gesundheitsamt statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Ab Herst 2023 wird voraussichtlich eine digitale Umstellung bezüglich der Terminierung erfolgen. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben!

Was beinhaltet das Schuleingangsscreening?

Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Anamnesebogen zur Untersuchung mitzubringen. 

Ab Herbst 2023 wird der Anamnesebogen voraussichtlich in digitaler Form zur Verfügung stehen und kann dann vorab online von den Sorgeberechtigten ausgefüllt und hochgeladen werden. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Die Fachkraft der Sozialmedizin sichtet das gelbe Kinderuntersuchungsheft und das Impfbuch. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts zugrunde gelegt. 

Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (zum Beispiel vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).

Weiterführende Informationen zum Thema