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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Sozialwohnungen

WEITERE THEMEN
ANSPRECHPARTNER
B. Vogel
Wohnberechtigungsbescheinigungen für öffentlich geförderte Wohnungen
08321 612 - 477
B. Vogel
Sozialwohnungsvergabe
08321 612 - 477

Vergabe von Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein


Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln von Bund, Länder und Kommunen gefördert werden und der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Neben den klassischen Mietwohnungen unterliegt auch öffentlich gefördertes Wohneigentum (Eigentumswohnungen und Familienheime) diesen Bindungen.

Wohnungsgrößen und Einkommensgrenzen

Die Vergabe von staatlich geförderten Mietwohnungen an sozial Berechtigte ist an bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gebunden. Die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße richten sich jeweils nach der Zahl der Haushaltsangehörigen des Wohnungssuchenden.Nähere Auskünfte über Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen im Einzelfall erhalten sie beim zuständigen Ansprechpertner.

Vormerkung für eine Sozialwohnung

Die Vergabe der Sozialwohnungen im Landkreis Oberallgäu erfolgt über das Landratsamt. Für eine Vormerkung für eine Sozialwohnung ist eine persönliche Vorsprache im Landratsamt notwendig.

Wohnberechtigungsschein

Um sich für eine Sozialwohnung in einem anderen Landkreis bewerben zu können, benötigen Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Dieser kann bei uns beantragt werden. Voraussetzung heirfür ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu gemeldet sind. Einen  Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie dadurch aber nicht.