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Landratsamt Oberallgäu

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Infektionsschutz

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Übertragbare Krankheiten / Infektionskrankheiten

Beratung und Aufklärung über und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind wesentliche Dienstaufgaben des Gesundheitsamtes. So sind wir für die Bekämpfung von Masern und anderen Infektionskrankheiten laut Infektionsschutzgesetz, darunter auch von Pest, Pocken, SARS, Meningitis und anderen, neu aufgetretenen übertragbaren Krankheiten, wie der sog. „Schweinegrippe“, aber auch von Krankenhausinfektionen zuständig. Darüber hinaus bekämpfen wir die Ausbreitung von Infektionskrankheiten im Lebensmittelbereich. Wichtig sind uns insbesondere der vollständige Impfschutz der Kinder, aber auch der Schutz der älteren Mitbürger (u.a. Grippeimpfungen). Bei unserer Beratung halten wir uns an die Empfehlungen der STIKO (siehe Punkt "Impfschutz von Zeit zu Zeit prüfen)

Medizinhygieneverordnung und Pflichtenkatalog für medizinische Einrichtungen

Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSG-ÄndG, Bundesrecht) vom 28. Juli 2011 waren in § 23 Abs. 5 und 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) neue Rechtsgrundlagen für die Länder zum Erlass von Hygieneverordnungen geschaffen worden. Dementsprechend wurde auch die (Bayerische) MedHygV vom 01.12.2010 angepasst. Am 01.09.2012 trat die Bayerische Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (ÄndVMedHygV) in Kraft.


Pflichtenkatalog für die in § 1 MedHygV aufgeführten medizinischen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen,Zahnarztpraxen)

Meldepflichten für Ärzte und Labore bei Infektionskrankheiten

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) hat nach § 1 den Zweck, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ihre Weiterverbreitung zu verhindern". Zuverlässige Kenntnisse über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten sind unabdingbare Voraussetzungen für deren Verhütung und Bekämpfung. Die wichtigste Quelle für solche Informationen sind Meldungen der Ärzte, die Patienten mit übertragbaren Krankheiten behandeln, und der Laboratorien, die bei diesen Patienten weiterführende diagnostische mikrobiologische Untersuchungen durchführen, an das zuständige Gesundheitsamt. Sie sind zu diesen Meldungen gemäß den §§ 6 und 7 IfSG verpflichtet.

Im Jahr 2013 wurde die ärztliche Meldepflicht gemäß § 6 IfSG und auch die Labormeldepflicht auf Bundesebene um Mumps, Keuchhusten, konnatale/kongenitale und postnatale Röteln sowie Windpocken erweitert.

Darüber hinaus trat die Bayerische Verordnung zur Erweiterung der Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten oder Krankheitserreger (Meldepflichtverordnung - MeldePflV, Bayerisches Landesgesetz) in Kraft. Zusätzlich zu den oben genannten, in § 6 IfSG aufgeführten Krankheiten, wird die Meldepflicht auf die nichtnamentliche Meldung der Erkrankung und des Todes durch Borreliose in Form eines Erythema migrans, einer akuten Neuroborreliose und einer akuten Lyme-Arthritis erweitert. Die Meldepflicht besteht für Ärzte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG; § 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 IfSG gelten entsprechend.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Steckbriefe informieren über Infektionserkrankungen

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben zusammen 19 Steckbriefe zu häufigen Infektionserkrankungen und ihren Erregern erstellt. Die Erregersteckbriefe stehen in digitaler Form als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite www.infektionsschutz.de bereit und sind auch auf türkisch, russisch, englisch, französisch und arabisch verfügbar.

In allgemeinverständlicher Sprache informieren die Steckbriefe über erregertypische Übertragungswege, Krankheitszeichen, Verlauf und mögliche Komplikationen der Erkrankungen. Außerdem wird beschrieben, wie man sich am besten vor Ansteckungen schützen kann. Fachlich werden die Informationsmaterialien mit dem Robert Koch-Institut abgestimmt und kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

Impfschutz von Zeit zu Zeit prüfen!

Jeder sollte seinen Impfschutz von Zeit zu Zeit überprüfen. "Auch Jugendliche und junge Erwachsene sollten mit ihrem Arzt über die Schließung von Impflücken sprechen", daran erinnerte Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts, anlässlich der Europäischen Impfwoche im Arpil 2012. Gerade die neueren Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wie die Masern-Impfung für junge Erwachsene (2010) oder die 2009 ausgesprochen Keuchhusten-Impfempfehlung für Erwachsene (die gemeinsam mit der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie gegeben werden soll) sind noch nicht ausreichend bekannt.

Im Jahr 2010 hat die STIKO empfohlen, dass alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die nur einmal oder noch gar nicht gegen Masern geimpft sind, gegen Masern geimpft werden. In dieser Gruppe gibt es deutliche Impflücken. Außerdem sind die Masernzahlen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Zuvor hatte sich die Zahl der Masernfälle in Deutschland mehr als verdoppelt, von 780 Fällen im Jahr 2010 auf 1.607 Fälle im Jahr 2011. Das entspricht einem Anstieg von 10 auf 20 Fälle pro 1 Million Einwohner. Als Ziel für die angestrebte Eliminierung der Masern gibt die Weltgesundheits-Organisation (WHO) das Auftreten von weniger als 1 Fall pro 1 Million Einwohner an.

"Masern sind eine der ansteckendsten Erkrankungen, die wir kennen, und sie sind nicht harmlos", unterstreicht Reinhard Burger. Mehr als ein Viertel der dem RKI übermittelten Erkrankungen musste im Krankenhaus behandelt werden, es gibt auch immer wieder einzelne Hirnhaut- oder Gehirnentzündungen, die mit bleibenden Behinderungen oder gar dem Tod enden können.

Neben den jungen Erwachsenen gibt es auch bei Jugendlichen deutliche Lücken beim Masernschutz. Für die Jugendlichen gibt es schon länger eine generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Lebensjahr nachzuholen. Bei Schulanfängern sind die Impfquoten nicht nur für Masern in den letzten Jahren stetig gestiegen oder auf hohem Niveau nahezu konstant geblieben. Bei Masern hat mit Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland die von der WHO geforderte Impfquote von 95 % für beide Masernimpfungen geschafft.

Besonderer Aufmerksamkeit bedarf auch die HPV-Impfempfehlung für Mädchen von 12 bis 17 Jahren. Neuere Daten aus Studien und der weltweiten Anwendung der Impfung in den vergangenen Jahren bestätigen die Studienergebnisse, die der STIKO zur Bewertung der Impfung gegen die Humanen Papillomviren 2007 vorlagen.

Eine wichtige Impf-Zielgruppe sind auch Personen mit Migrationshintergrund. Daten aus der RKI-Kindergesundheitsstudie KiGGS zeigen, dass die Impfquoten bei neu zugewanderten Kindern für die meisten Impfungen unterdurchschnittlich sind. Daher hat das RKI den aktuellen Impfkalender für Ärzte und Gesundheitsämter in 15 Sprachen erstellt, die auf der RKI-Impfseite unter www.rki.de/impfkalender abrufbar sind.

Weitere Informationen: www.rki.de/impfen

Liste der Gelbfieberimpfstellen im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten

Masernschutz

Am 01. März 2020 tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder eine Kindertageseinrichtung einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

Zur Unterstützung der betroffenen Einrichtungen bei der konkreten Umsetzung des Masernschutzgesetzes gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) wurde eine Informationsseite erstellt: www.masernschutz.de. Hier sind Informationen für Leitung und Beschäftigte der betroffenen Einrichtungen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Ärzteschaft und Eltern verfügbar, die kontinuierlich aktualisiert und ergänzt werden sollen. Zudem besteht über ein Kontaktformular die Möglichkeit, Fragen oder Anregungen zum Inhalt zu übermitteln.

Zecken, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Borreliose

Gesundheitsamt rät zu FSME-Schutzimpfung

Der Leiter des Gesundheitsamts im Landratsamt Oberallgäu empfiehlt die FSME-Schutzimpfung:

 „Von April bis Oktober ist das Risiko am größten, sich mit der von Zecken übertragenen Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME) anzustecken. 90 Prozent der an FSME Erkrankten infizieren sich bei Freizeitaktivitäten. Gerade wer sich oft in der Natur aufhält – sei es beim Sport, beim Wandern oder auch nur im im eigenen Garten - sollte sich unbedingt gegegen FMSE impfen lassen. Für einen kompletten FSME-Impfschutz sind drei Impfungen innerhalb eines Jahres erforderlich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Ich empfehle insbesondere den Eltern, jetzt den FSME-Impfschutz ihrer Kinder - aber natürlich nicht nur diesen - beim Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen - und sich selbst dabei nicht zu vergessen."

91 der 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte sind mittlerweile als Risikogebiet klassifiziert. Dies gilt auch für den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten. Damit ist  die Empfehlung der Ständigen Impfkommission verbunden, Personen, die dort zeckenexponiert sind, gegen das FSME-Virus (Frühsommer-Meningoenzephalitis) zu impfen. Eine ursächliche Behandlung bei einer FSME-Erkrankung ist nicht möglich.

Jeder FSME-Kranke ist ein Kranker zuviel …und dies vor dem Hintergrund, dass es eine wirksame Schutzimpfung gegen FSME gibt und die Erkrankungen häufig mit schweren bleibenden Schäden verlaufen.

Kurzinformation über Zecken

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat  fast ganz Bayern Bayern (91 von 96 Landkreisen), Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und weitere Gebiete in Deutschland zu FSME-Risikogebieten erklärt. Damit ist auch die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) verbunden, Personen, die dort zeckenexponiert sind, gegen das FSME-Virus zu impfen. Dies gilt auch für Freizeitaktivitäten. Seit 2009 gehörte bereits der Landkreis Oberallgäu zu den FSME-Risikogebieten.Der Landkreis Oberallgäu gehört seit 2009 zu den FSME-Risikogebieten, die Stadt Kempten seit 2012.

Das Gesundheitsämt Oberallgäu rät allen Bürgern zur FSME-Impfung durch den Haus- oder Kinderarzt. Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise die Kosten.

Zecken

Die Hauptüberträger des FSME-Virus sind Zecken, die bei ihren Stichen verschiedene Krankheitserreger übertragen können. Die wichtigsten sind die FSME-Viren, die die Frühsommer-Meningoenzephalitis hervorrufen und Borrelien, Bakterien, die die Lyme-Borreliose verursachen und gegen die es zwar keinen Impfschutz, aber die Behandlungsmöglichkeit mit Antibiotika gibt.

Was sind Zecken?

Zecken

  • gehören zu den Milben
  • sind Spinnentiere (acht Beine)
  • sind Parasiten
  • sind Blutsauger
  • sind Träger des FSME-Virus und der Borrelien-Bakterien
  • leben in Bodennähe (bis zu 1,5 m Höhe) in Sträuchern, Büschen und Gräsern
  • sind vom Frühjahr bis Spätherbst aktiv
  • leben in freier Natur etwa 3 bis 5 Jahre
  • können mit einer einzigen Mahlzeit sehr lange überleben
  •  

Wie sieht eine Zecke aus?
Die Zecke hat acht Beine. Am Kopf der Zecke befinden sich die Stech- und Saugorgane zur Nahrungsaufnahme. Am ersten Beinpaar sitzen die wichtigsten Sinnesorgane und die kräftigen Klauen, mit denen sich die Zecke an ihren Opfern festhält. Die Atemöffnungen befinden sich hinter dem letzten Beinpaar. Am unteren Teil des Bauches sitzen die Geschlechtsteile.

Wo halten sich Zecken auf und wie gelangen sie auf den Menschen??

Die Zecke kann direkt von Gräsern, Büschen und Sträuchern auf den Menschen abgestreift werden. Sie sucht sich dann eine geeignete Bissstelle.
Über Haustiere, wie Hunde und Katzen, können die noch nicht festgesaugten Zecken ebenfalls auf den Menschen übertragen werden. Dies geschieht z.B. durch das Streicheln des Haustieres.

Zecken und Klima

Die Wechselwirkung der Zecke mit dem Klima ist komplex. Zum einen überleben mehr Zecken einen wärmeren Winter, zum anderen reagieren die Larven sehr empfindlich auf Trockenheit. So kann ein sehr heißer, trockener Sommer durchaus dazu führen, dass die Zeckenpopulation deutlich reduziert wird. Die Abhängigkeit der Zeckenausbreitung vom Klima und damit die Übertragung von FSME und Borreliose werden stark vom menschlichen Freizeitverhalten und vom Ausmaß der Exposition der Bevölkerung überlagert.

FSME und Borreliose

Während die Lyme-Borreliose praktisch überall in Deutschland vorkommt, wo es Schildzecken (Gemeiner Holzbock) gibt, ist das Vorkommen des FSME-Virus überwiegend auf bestimmte Naturherde - sogenannte Risikogebiete - konzentriert. In diesen Naturherden sind bis zu 5 % der dortigen Zecken mit dem FSME-Virus infiziert.

Unterschiede 

  • Gegen FSME ist eine Impfung möglich
  • FSME wird direkt beim Biss übertragen
  • Die Erreger der Borreliose (Borrelien) werden 12 - 24 Stunden nach dem Biss übertragen
  • es gibt keine Impfung gegen Borreliose, die Behandlung erfolgt mit Antibiotika

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Die FSME ist eine Infektionserkrankung des zentralen Nervensystems. Bei einer FSME-Infektion nach einem Zeckenstich können nach 7 bis 14 Tagen unspezifische Krankheitszeichen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und leichte Magen-Darm-Beschwerden ähnlich einer Sommergrippe auftreten. Nach etwa acht beschwerdefreien Tagen entwickelt sich bei ca. 10 Prozent der Erkrankten eine Hirnhaut- und / oder Gehirn- und / oder Rückenmarksentzündung. Dauerhafte Folgeschäden nach Erkrankungen sind nicht selten, tödliche Ausgänge in 1 bis 2 Prozent der Fälle möglich.

Nur Impfen schützt gegen FSME

Eine ursächliche Behandlung bei einer FSME-Erkrankung ist nicht möglich. Das Gesundheitsamt Oberallgäu empfiehlt daher allen Bürgern, sich und ihre Kinder vor FSME mit einer gut verträglichen Impfung zu schützen. Die aus 3 Impfungen bestehende Grundimmunisierung vermittelt einen hochwirksamen und sicheren Schutz. Je nach Herstellerangaben ist alle drei bis fünf Jahre eine Auffrischimpfung erforderlich. Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr steht ein spezieller, ebenfalls gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Der Haus- oder Kinderarzt berät gern und führt auch die Impfungen durch. Bei dieser Gelegenheit sollten auch der Impfschutz der Eltern und Geschwister allgemein überprüft und ggf. (Auffrisch)-Impfungen durchgeführt werden.


Häufigkeit und Verteilung von FSME in Deutschland

Für FSME-Erkrankungen können, aufgrund der seit dem Jahr 2001 bestehenden Meldepflicht, genauere Aussagen zu Häufigkeit und Verteilung in Deutschland getroffen werden. Bis zum Jahr 2004 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich ca. 300 FSME-Erkrankungen gemeldet. In den Jahren 2005 und 2006 ist die Zahl der gemeldeten Fälle in Deutschland und hier insbesondere in Bayern drastisch angestiegen (2005: 432 in Deutschland, davon 212 aus Bayern; 2006: 546 in Deutschland, davon aus Bayern 188). Seit dem Jahr 2007 ist die Zahl der deutschlandweit gemeldeten FSME-Fälle wieder auf das zuvor registrierte Niveau gesunken: (2008: 289 in Deutschland, davon 128 aus Bayern; 2009: 312 in Deutschland, davon 130 in Bayern, 2011 423 Fälle in Deutschland)

Entfernung bzw. Schutz vor Zecken

Eine trotz aller Vorsichtmaßnahmen am Körper festsitzende Zecke sollte unverzüglich entfernt werden. Am besten lassen sich Zecken mit Pinzetten oder so genannten Zeckenzangen entfernen. Die Zecken sollten möglichst nahe an der Haut gefasst und langsam ohne Drehen abgehoben werden. Keinen Klebstoff oder Öl zum Abtöten der Tiere verwenden, weil diese in ihrer Todesnot vermehrt speicheln und die Krankheitserreger u.U. rascher freisetzen.

 

Schutz vor Zecken

  • Ein Schutz gegen Zeckenstiche ist wichtig! Denken Sie daran!
  • Wer sich viel in der freien Natur aufhält, sollte zeckendurchseuchte Gebiete meiden,
  • nicht durch dichtes Gebüsch oder hohes Gras gehen, sondern auf den Wegen bleiben,
  • auf möglichst geschlossene (lange Hosen und langärmelige Hemden), helle Kleidung (darauf lassen sich Zecken leichter entdecken) achten,
  • geschlossene Schuhe tragen,
  • und sich selbst und die Kinder nach einem Aufenthalt in Wald, Wiese und Gebüsch, aber auch in Gärten oder Parkanlagen intensiv nach den Blutsaugern absuchen.
  • Unbekleidete Körperstellen können mit Anti-Zecken Mitteln eingerieben werden.
  • Nach einem Zeckenstich ist es sehr wichtig, die Zecke zügig zu entfernen, da die Wahrscheinlichkeit einer Erregerübertragung mit der Dauer des Saugakts zunimmt.
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Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, wenn sich nach einem Zeckenbiss eine kreisförmige Rötung um die Bissstelle (Wanderröte bei Borreliose) entwickelt.

Die "echte" Grippe - mehr als eine Erkältung

Gesundheitsamt rät jedes Jahr zur Grippeimpfung

Die Grippewelle im Winter 2017/18 war außergewöhnlich schwer verlaufen und hatte insbesondere Senioren stark betroffen. Die Impfung gegen die Grippe ist die einzig sichere Schutzmöglichkeit vor der Grippe. „Nutzen Sie die Schutzmöglichkeiten, die Ihnen die Grippeimpfung bietet und kommen auch Sie mit Ihrer Impfung der Grippe zuvor!“, appelliert der Leiter des Gesundheitsamtes Oberallgäuer an die Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich zur Impfung empfiehlt er regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife sowie Abstandhalten zu erkrankten Personen. Die Kosten für die neuen Influenza-Vierfach-impfstoffe der anstehenden Grippe-Saison werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den Privatkassen übernommen. Die Praxisgebühr entfällt.

Die Grippe ist kein banaler Schnupfen, mit der sie oft verwechselt wird und mit ihr ist überhaupt nicht zu spaßen. Insbesondere ältere Menschen können schwer an der Grippe erkranken oder sogar versterben. Die Schutzmöglichkeiten vor Grippe durch Impfung und Hygiene sollten immer genutzt werden.

Influenza-Saisonbericht, Impfquoten

Während der Grippewelle 2017/18 sind geschätzt 25.100 Menschen in Deutschland an der Grippe verstorben, das sind fast 3 % aller etwa 955.000 in 2018 in Deutschland Verstorbenen. Unter den Toten waren mehrere hundert junge Menschen, selbst solche, die vorher ganz gesund waren. 

Eine zentrale Größe bei der Beurteilung der Krankheitslast ist auch die Zahl der Arztbesuche, die der Influenza zugeschrieben werden. Für die Saison 2018/19 waren das rund 3,8 Millionen Arztbesuche. Die geringste Zahl gab es mit rund 800.000 in der Saison 2013/14, den höchsten Wert in der ungewöhnlich starken Grippewelle 2017/18 mit neun Millionen.

Gerade bei den Senioren sind die Impfquoten mit rund 35 Prozent besonders niedrig. Die Grippe wird als schweres Gesundheitsrisiko leider gern unterschätzt. Auch Personen, die nicht zu den Risikogruppen gehören, müssen mit schweren Verläufen rechnen. Die Erkrankung kann tödlich ausgehen, auch bei jungen und vorher gesunden Menschen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippe-Impfung insbesondere für alle Personen über 60 Jahren, für chronisch Kranke aller Altersstufen, für Schwangere und für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime), aber auch in Kindergärten und Schulen. Die Grippe-Impfung ist gewiss auch für Mitarbeiter/innen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (Behörden, Tourismusbereich usw.) sinnvoll. Außerdem sind Grippekranke üblicherweise nicht in der Lage zu arbeiten.

Wer soll sich impfen lassen?

Personen mit höherem Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko. Das sind

  • Personen in allen Altersklassen, bei denen eine Grippeimpfung angezeigt ist, d.h. mit chronischen Erkrankungen der Atemwege, Herz- und Kreislaufkrankheiten sowie Leber- und Nierenleiden und Stoffwechselkrankheiten, wie Diabetes mellitus.
  • Bei Kindern mit chronischen Erkrankungen von 2 bis 6 Jahren steht jetzt ein abgeschwächter Lebendimpfstoff zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht wird. Bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren kann auch der übliche inaktivierte saisonale Impfstoff verwendet werden.
  • Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime), aber auch in Kindergärten und Schulen sowie in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (Behörden).
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.
  • alle Betreuer von Risikopatienten.
  • Menschen über 60 Jahre und chronisch Kranken empfehlen wir überdies eine (einmalige) Impfung gegen Pneumokokken, die häufigsten Erreger der Lungenentzündung.

Die Kosten für die Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den Privatkassen übernommen. Die Praxisgebühr entfällt.

Übertragungsweg

Die saisonale Grippe wird überwiegend durch Tröpfchen übertragen, die zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen und über eine geringe Entfernung auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen und in die Augen gelangen können. Eine Übertragung kann auch indirekt durch Kontakt der Hände mit virushaltigen Sekreten oder mit diesen kontaminierten Oberflächen und anschließendem Hand-Mund- bzw. Hand-Nasen-Kontakt erfolgen.

Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung ("Inkubationszeit") beträgt 1 bis 2, aber auch bis zu 4 Tagen. Die Dauer der Virus-Ausscheidung bei Erkrankten und damit der Ansteckungsfähigkeit kann ab dem Auftraten der ersten Symptome 3 bis 5 Tage, aber auch bis zu 7 Tagen andauern. Kleine Kinder können mehr Viren und für längere Zeit als Erwachsene aus-scheiden. Dies gilt auch für Abwehrgeschwächte, z.B. Immunsupprimierte.

Typische Grippe-Symptome sind ein plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl (Mattigkeit, Frösteln, Appetitlosigkeit).

Bei Verdacht auf Grippe sollte der Patient den Hausarzt vor dem Aufsuchen der Praxis telefonisch kontaktieren, damit durch entsprechende Maßnahmen die Ansteckung anderer Patienten und des Personals vermieden werden kann.

Allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen

• Direkte Kontakte mit möglicherweise erkrankten Personen vermeiden, wenn möglich.

• Händeschütteln kann ein Übertragungsweg sein. Auf das notwendige Maß beschränken.

• Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. Insbesondere Berührung von Augen, Nase, Mund vermeiden.

• Hände waschen, oft und gründlich. Besonders, wenn man erkrankte Angehörige pflegt. Wäsche, Geschirr, Klinken, Telefonhörer, Lichtschalter im Umfeld des Erkrankten stellen eine Übertragungsmöglichkeit dar. Hände waschen natürlich vor dem Essen und nach dem Gang zur Toilette - das sollte selbstverständlich sein.

• Nicht gemeinsam aus einem Glas oder einer Flasche trinken. Auch nicht zu Hause. Auf Festen nicht den Bierkrug herumgehen lassen.

• Räume oft lüften.

• Beim Husten oder Niesen Mund oder Nase bedecken. In den Ärmel husten oder niesen.

• Einmaltaschentücher verwenden. Nach Benutzung sofort entsorgen.

• Bereits bei leichten Grippesymptomen Kontakte zu den Mitmenschen reduzieren (etwa den Vereinsabend ausfallen lassen). Enge Kontakte mit Angehörigen vermeiden, insbesondere zu Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren und Personen mit chronischen Erkrankungen.