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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Namensrecht & Standesamtsaufsicht

Personenstandsrecht - Behördliche Namensänderung

Antrag auf Namensänderung

Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt und eine sonst keine andere Möglichkeit der Änderung besteht, z. B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt. 

Den Antrag auf Änderung des Vor- und Familiennamens können Sie beim Landratsamt Oberallgäu stellen, wenn Sie im Landkreis wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Ausländer, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik in Deutschland aufgenommen wurden.

Voraussetzungen

Für die Änderung Ihres Namens ist folgendes notwendig:

  • persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter 
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (nur nach vorheriger Kontaktaufnahme -Antragstellung hat Ausnahmecharakter )
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Personenstandsurkunden aus neuerer Zeit zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
  • Führungszeugnis (für Antragsteller ab dem 14. Lebensjahr)
  • Nachweise bzw. Angaben zu den Einkommensverhältnissen
  • Wichtiger Grund

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Wichtiger Grund
Der Wunsch nach einer Namensänderung kann viele Gründe haben, aber nicht alle Gründe sind ausreichend um die Namensänderung durchführen zu können. Da die Namensänderung sehr weitreichende Konsequenzen hat, müssen wirklich wichtige Gründe vorliegen. Einige Beispiele:

  • Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz,
  • Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen (Nur mit Nachweisen über die Beeinträchtigungen durch die derzeitige Namensführung, z.B. ärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen)
  • Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen,
  •  
  • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten

Die Auflistung ist nicht abschließend, wenn Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter beraten und zu dem Schluss kommen, dass bei Ihnen ein ähnlich wichtiger Grund vorliegt, kann eventuell auch Ihr Name geändert werden.

Kosten
Die Gebühr für die Durchführung der behördlichen Namensänderung beträgt je nach Einzelfall zwischen 2,50 € und 1.500,00 €.

Formulare
Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie, nachdem Sie im Landratsamt vorgesprochen haben.


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