Amtsblatt
Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Ab dem 01.01.2026 können leider keine Bekanntmachungen der kreisangehörigen Gemeinden in unserem Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Bitte melden Sie sich bei ihren Kollegen in ihrer Gemeinde um ihren Text / Lageplan auf dem bei ihnen üblichen Weg bekannt zu machen.
Wir bedanken uns, für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren!
Das Amtsblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt für den Landkreis Oberallgäu. Im Amtsblatt werden Satzungen und Verordnungen des Landkreises, sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften bekanntgemacht.
Die Amtsblätter des laufenden Jahres und der Vorjahre stellen wir an dieser Stelle im PDF-Format zum download bereit.
Seit dem 01. November 2024 erfolgen Bekanntmachungen ausschließlich im digital veröffentlichten Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu. Eine Veröffentlichung in der Allgäuer Zeitung bzw. im Allgäuer Anzeigeblatt erfolgt nicht mehr. Ein Ausdruck des digitalen Amtsblattes, kann in der Poststelle im Hauptgebäude des Landratsamtes Oberallgäu eingesehen werden.
Erscheinungstag ist in der Regel Dienstag. Wer etwas im Amtsblatt veröffentlichen möchte, sollte seine Bekanntmachung bis Freitag der vorherigen Woche übermitteln. Kann eine Bekanntmachung nicht bis dahin verschickt werden, so kann in Ausnahmefällen der Text nachgereicht werden. Dies ist bitte unter amtsblatt [AT] lra-oa.bayern.de oder telefonisch anzukündigen.
Zur Übermittlung Ihrer Inhalte nutzen Sie ab 01.11.2024 bitte das Upload-Formular „Übermittlung Daten Amtsblatt ab 1.11.2024“. Dieses finden Sie unter https://forms.lra-oa.de/formcycle/form/alias/1/datenuebermittlung-amtsblatt/
Sie können die Inhalte für das Amtsblatt in Ihren Dateiformaten (z.B. docx, pdf oder jpg) an uns senden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Upload-Formular
