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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung

Unser Alltag ist durch vielfältige Lebenssituation geprägt. Menschen mit Behinderung stehen hier vor außergewöhnlichen Herausforderungen unterschiedlichster Art. Sie sind in besonderem Maße auf kompetente Beratung und Information angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

 

Für den Antrag auf Feststellung einer Behinderung oder auch für Parkausweise ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales der richtige Ansprechpartner:

Beratungsangebote

Außensprechstunde des Bezirks Schwaben

Der Bezirk Schwaben bietet außerhalb der Schulferien jeweils am letzten Montag im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen
-- der Hilfe zur Pflege
-- und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
im Landratsamt Oberallgäu an. Ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung des Bezirks steht vor Ort als Ansprechpartner zu zur Verfügung. Darüber hinaus wird er beim Ausfüllen von Anträgen auf Leistungen behilflich sein sowie bei besonderen Problemen den Kontakt zu weiteren Fachleuten in der Sozialverwaltung des Bezirks herstellen.
 

Unter "Hilfe zur Pflege" versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben. Seit 2018 ist der Bezirk Schwaben außerdem für die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig.

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen - für Kleinkinder bis zu Senioren - von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.
 

Terminabsprache und -anmeldung möglich unter Tel.: 0821/3101-216
oder E-Mail:   buergerberatung [at] bezirk-schwaben [.] de

Flyer Sprechtage 2021

 

Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige in Schwaben

Ein Angebot der Regens-Wagner-Stiftung

Sie sind gehörlos, ertaubt oder schwerhörig und brauchen Unterstützung? Sie interssieren sich für das Thema "Hörbehinderung" und wollen sich informieren?

Die Beratungsstelle för Hörgeschädigte und Angehörige der Regens-Wagner-Stiftung bietet Einzelberatung, Gruppenarbeit sowie Außensprechstunden in Kempten und in Sonthofen an.
Kontaktadresse:  Regens Wagner | Offene Hilfen Augsburg, Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige | Karlstr. 2  |  86150 Augsburg


Außensprechstunden (nur nach Voranmeldung):
in Sonthofen: Sprechstunde am 4. Dienstag im Monat von 10:30 - 12:30 Uhr ***NEU*** |  Ort: Caritasverband Kempten-Oberallgäu, Martin-Luther-Str. 10 b
in Kempten: Sprechstunde am 2. Dienstag im Monat von 10:30 - 12:30 Uhr ***NEU***|  Ort: Caritasverband Kempten-Oberallgäu, Landwehrstr. 1

Voranmeldung unter Telefon 0821  31 98 39 23 oder per Fax unter  0821  50 85 59 47  oder per email unter  beratungsstelle-augsburg [AT] regens-wagner.de  

Info-Flyer

 

NEU:
Ambulant Begleitetes Wohnen für Menschen mit Hörbehinderung
Neues Büro in Kempten
Regens Wagner Offene Hilfen, Gerberstraße 18, 87435 Kempten
Ansprechpartnerin: Ursula Schneider
Telefon 08 31 / 69 73 58 60 oder per Fax 08 31 / 69 73 58 62 email: ursula.schneider [AT] regens-wagner.de
 

Weitere Informationen unter www.regens-wagner-dillingen.de

Ambulant begleitetes Wohnen für Menschen mit Hörbehinderung

Seit April 2018 ist Regens Wagner mit dem neuen Angebot "Ambulant Begleitetes Wohnen für Menschen mit Hörbehinderung" in der Stadt Kempten und in der Region Allgäu vertreten.
Das Büro befindet sich in der Gerberstraße 18 in Kempten.

Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechperson können Sie hier  erhalten.

EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die EUTB Allgäu unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Die EUTB Allgäu berät unabhängig und auf„Augenhöhe”, damit selbstbestimmte Entscheidungen getroffen werden können. Die Beratung kann die Weitergabe von Informationen (z.B. Aufklärung über Hilfsangebote vor Ort) oder auch die konkrete Unterstützung (z.B. Beantragung zur Feststellung einer Behinderung) beinhalten.

Flyer Kontaktdaten und Sprechzeiten

Die EUTB Allgäu ist eine trägerübergreifende Kooperation zwischen Lebenshilfe Kempten, Lebenshilfe Sonthofen, Allgäuer Werkstätten, Körperbehinderte Allgäu, Diakonie Kempten sowie Caritas Kempten-Allgäu. Die Grundlage der EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen.

Der/Die Behindertenbeauftragte*n

Ehrenamtlicher Beauftragter des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderung

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis eine Persönlichkeit zur Beratung des Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit Behinderung im Landkreis: Hintergrund ist das Ziel aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsesetz (BayBGG): Das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung.
 

Ehrenamtlicher Beauftragter des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderung (seit April 2022): Herr Günther Stangl, Wertach
 

Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Rechtsgrundlage für das Wirken der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG). Der/die Beauftragte

  • berät den Landkreis bei der Umsetzung des Bayer. Behindertenbeauftragtengesetzes
  • hält Kontakt zu Institutionen und Verbänden für Menschen mit Behinderung sowie mit einzelnen Betroffen
  • berücksichtigt zur Durchsetzung der Gleichstellung die besonderen Belange behinderter Frauen

Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben soll erreicht werden durch die Vorgaben des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes, insbesondere

  • zum Benachteiligungsverbot
  • zur Herstellung der Barrierefreiheit beim Bau und Verkehr
  • zum Recht auf Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen beim Kontakt mit öffentlichen Stellen
  • zur Gestaltung von Vordrucken und Bescheiden
  • zur Verwirklichung eines Barrierefreien Internets
  • zur Gestaltung barrierefreier Medien

 

Kontaktdaten Beauftragte für Menschen mit Behinderung in den Gemeinden