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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Straßenverkehrsbehörde

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Straßenverkehrsbehörde

Erlaubnis / Verkehrszeichen für Veranstaltungen

Genehmigung von Baustellen

Großraum- und Schwertransporte

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Taxi & Mietwagen

Schneekettenbefreiung Riedbergpass

Schneekettenbefreiung Riedbergpass

Ein Ausnahme von der Schneekettenpflicht (Riedbergpass - OA9) kann allenfalls für Fahrzeughalter (nur Fahrzeuge mit Allradantrieb) mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Balderschwang oder einem regelmäßigen Beschäftigungsverhältnis in Balderschwang (Nachweis durch Arbeitgeber) erteilt werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme besteht nicht.

Soweit Sie zum o.g. Personkreis gehören und einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte auschschließlich die Möglichkeit einer formlosen E-Mail:
verkehr(at)lra-oa.bayern.de

Ihr Antrag per E-Mail muss mindestens Folgendes enthalten:

  1. Nachvollziehbare Begründung warum eine solche Ausnahme benötigt wird
  2. Rückruftelefonnummer bei auftretenden Fragen
  3. Private Adresse des/r Antragstellers/in
  4. Eine Kopie (PDF-scan) der ZB I (ehem. Fahrzeugschein) aus der/dem hervorgeht, dass es sich um ein Allradfahrzeug handelt
  5. a) Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers (reicht auch als PDF-scan) mit dem Inhalt, dass regelmäßig der Riedbergpass befahren werden muss oder
    b) Nachweis über den Erst- bzw. Zweitwohnsitz in Balderschwang

Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmgenehmigung beträgt 30,00 EUR / Jahr.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.