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Landratsamt Oberallgäu

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Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Die Grundlage für JaS bildet der § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit), nach dem jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen sozialpädagogische Unterstützung und Hilfen angeboten werden sollen. JaS arbeitet eng mit Schulleitung und Lehrkräften zusammen, unterstützt die Erziehungsaufgabe der Schule und koordiniert weitere unterstützende Maßnahmen. JaS leistet einen großen Beitrag zur Schaffung von Chancengleichheit.

Aufgabenbereiche von JaS

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern der Zielgruppe bei persönlichen, schulischen und familiären Problemen
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Zielgruppe bei Übergängen in der Schullaufbahn und bei der beruflichen Orientierung
  • Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, bei familiären Problemen und Unterstützung im Umgang mit verschiedenen Institutionen
  • Ansprechpartner für Schulleitung und Lehrkräfte und Unterstützung in Konfliktsituationen
  • Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
  • Durchführung von Gruppenangeboten zu verschiedenen Themen, z.B.
  • Angebot oder Begleitung von Projekten zu verschiedenen Themen, z.B. Soziales Lernen, Medienarbeit, Gewaltprävention, Mobbingintervention u. ä.
  • Aktive Netzwerkarbeit im Sozialraum
  • Vermittlung unterstützender Hilfen und Dienste

JaS ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot der Jugendhilfe direkt vor Ort an der Schule. JaS bietet schnell, direkt und unbürokratisch Hilfe an. Informationen werden in der JaS vertraulich behandelt. Die JaS-Fachkräfte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Ansprechpartner JaS nach Schulen

Ansprechpartner JaS

 

Flyer JaS

Flyer JaS

Hinweise zum Datenschutz für Eltern

Datenschutz für Eltern