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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

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E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
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Denkmalschutz

Denkmalschutz

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmäler dauerhaft zu erhalten. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz) festgelegt. Basis des Denkmalschutzes ist die Denkmalliste, in der alle geschützten Denkmäler verzeichnet sind.

Definition

  • Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
  • Ensemble sind mehrere bauliche Anlagen, die einzeln jedoch keine Baudenkmäler sein müssen, aber insgesamt für das Orts-, Platz- oder Straßenbild erhaltenswürdig sind. 
  • Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Erhalt und Instandsetzung

Die Eigentümer von Baudenkmälern sind verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist.

Veränderungen an Baudenkmälern (z. B. Umbauten, Renovierungen, Beseitigungen) oder Vorhaben in der Nähe von Baudenkmälern bedürfen der Erlaubnis nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetzes. Soweit jedoch eine Baugenehmigung erforderlich ist, schließt diese die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit ein.
Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis

Grabarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern bedürfen der Erlaubnis nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes.
Antrag Grabungserlaubnis

Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis oder eine Grabungserlaubnis sind jeweils über die Gemeinde an die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Oberallgäu einzureichen.

Die Antragsformulare für Zuschüsse für den Bezirk Schwaben und das Landesamt für Denkmalpflege sind beim Landratsamt Oberallgäu erhältlich und auch dort einzureichen.

Bekannte Baudenkmäler sind in der Denkmalliste nachrichtlich aufgenommen. Auskünfte erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Oberallgäu. Diese Denkmallisten bilden die Grundlage für die kartographische Darstellung der Denkmäler im Bayernatlas  abgerufen werden kann. 

Informationen des Bayerischen Landesamts für Denkmal und Pflege, unter anderem mit Informationen zu Zuschüssen, Steuervergünstigungen und zu Bundesförderprogrammen
unter    www.blfd.bayern.de