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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Umtausch Führerschein

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A C H T U N G

Bis zum 19.01.2025 müssen auch die letzten rosa und grauen Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine umgetauscht sein (ab Geburtsjahr 1953).

>| Direkt-Link zum Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein |<

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen; dadurch müssen alle unbefristeten Führerscheine in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Betroffen sind also sowohl die (rosa oder grauen) Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, als auch die Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden. 

Aufgrund der hohen Menge erfolgt dies gestaffelt.


Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oberallgäu stehen drei Möglichkeiten zum Führerscheinumtausch zur Verfügung:

  • Persönliche Antragstellung und Abholung über die jeweilige Wohnsitzgemeinde
     
  • Persönliche Antragstellung und Abholung beim Landratsamt Oberallgäu (Sonthofen)
     
  • AM EINACHSTEN die Antragstellung mittels Online-Formular und anschließendem Versand auf dem Postweg
    (>| Antrag siehe letzter Punkt "Antrag zum Pflichtumtausch" / ohne Termin)

Eine extra Fahrt nach Sonthofen ist für den Führerscheinumtausch nicht zwingend notwendig aber möglich.

> Umtauschfristen rosa oder graue Papierführerscheine (nach Geburtsjahr)

Die (rosa oder grauen) Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033 (Achtung: Sondrerregelung bis 2033)
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

> Umtauschfristen Kartenführerscheine (nach Ausstellungsdatum)

Die Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr des FührerscheinsTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

> Antrag zum Pflichtumtausch

itte sehen Sie von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies zu zusätzlichen Verzögerungen führen würde,

    Für einen Umtausch des Führerscheins ist kein Besuch des Landratsamtes erforderlich.
    Aufgrund der aktullen immensen Antragsflut von Anträgen zum Führerscheinumtausch muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Wochen gerechnet werden. Wir bitten um Verständnis.
    Bitte sehen Sie von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies zu zusätzlichen Verzögerungen führt.

    Den Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein können Sie hier direkt Online ausfüllen. Der Antrag kann zunächst am PC oder Handy online ausgfüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und mit einem aktuellen bimetrischen Lichtbild versehen an das Landratsamt Oberallgäu gesandt werden.
    Antrags-Link: >| Direkt-Link zum Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein |<
    Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu.

    Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.


    Wichtige Hinweise

    • Der ideale Zeitpunkt zum Umtausch ist ca. 6 Monate vor Fristablauf. Ein zu früher Umtausch (besonders bei Ablauf 2033) führt ebenfalls zu langen Wartezeiten und ist nicht notwendig.
    • Der frühzeitige Umtausch ihres Führerscheins ist zu empfehlen, wenn dieser beispielsweise unleserlich geworden ist oder Reisen mit Kraftfahrzeugnutzung außerhalb der EU unternommen werden.
    • Der Umtausch eines Papierführerscheins ist zwingend erforderlich, wenn ein Internationaler Führerschein oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt wird.
    • Inhaber der Altklasse 2 und der Altklasse 3 Tandem-Züge müssen zur Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnisklassen spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Verlängerung beantragen.
    • Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro. Bei Fahrten im Ausland kann es im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen, die Strafen fallen je nach Reiseland unterschiedlich hoch aus.