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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Sicherheitsrecht

Sicherheitsrecht

Unter öffentlicher Sicherheit wird der vorbeugende Schutz vor Gefahren, die den Rechtsgütern eines oder mehrerer Bürger drohen, verstanden. Öffentliche Ordnung ist die Einhaltung gewisser, allgemein anerkannter Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in einer Gemeinschaft. So gefährdet beispielsweise der illegale Besitz von Waffen die Sicherheit, während die Durchsetzung der Feiertagsruhe - vor allem - dem geordneten Zusammenleben dient. 
Die Landratsämter sind zusammen mit den Gemeinden und den Regierungen zuständig für das eigentliche Sicherheitsrecht (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG). Dieses Gesetz greift immer dann ein, wenn Sicherheitsgefahren drohen, für die Spezialgesetze fehlen. 

Das Sachgebiet Sicherheitsrecht ist im Landratsamt u.a. für folgende Aufgaben zuständig:

  • Sicherheitsrecht allgemein
  • Schornsteinfegerwesen
  • Verordnung über Badeanstalten
  • verwaltende Stelle für die Luftbeobachter (Luftrettungsstaffel)
  • Feiertagsgesetz
  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz
  • Ordnungswidrigkeiten Passrecht, Personalausweisrecht
  • Ordnungswidrigkeiten Meldegesetz 
  • Ordnungswidrigkeiten Rundfunkgebühren 
  • Ordnungswidrigkeiten unzulässiger Lärm
  • Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
  • Lotterierecht
  • Staats- und Verfassungsschutz
  • Lawinenwarndienst

Kaminkehrerwesen - Abnahme, Überprüfung und Messung von Feuerungsanlagen

Aufgaben

Die Aufgaben des Kaminkehrers reichen von der 

  • erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über 
  • regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur 
  • regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden

Gebühren

Der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer erhebt für seine Aufgaben Gebühren. Diese sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) - § 6, Anlage 3 - geregelt, die eine öffentliche Abgabe des Grundstückes darstellen.

Für die Beitreibung von rückständigen Gebühren und der nicht sach- und fristgerechten Ausführung der Arbeiten kann sich der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer der Hilfe des Landratsamtes bedienen. Durch den von uns zu erlassenden Leistungsbescheid (Zweitbescheid) entstehen dann nochmals weitere Kosten für den betroffenen Grundstückseigentümer.

Der Eigentümer ist verpflichtet dem bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer, gem. Feuerstättenbescheid, den Nachweis der durchgeführten Arbeiten nachzuweisen. Die hoheitlichen Aufgaben beschränken sich auf die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. Hoheitlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertagen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 

Versammlungen

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen mindestens 48 Stunden (Ausnahme: Spontan- und Eilversammlungen) vor der öffentlichen Bekanntmachung (nicht dem Versammlungsbeginn, sondern die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis!) dem zuständigen Landratsamt telefonisch, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift angezeigt werden. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstag, Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Lawinenwarndienst

Lawinen stellen eine tödliche Gefahr dar. Als Auslöser kommen starker Schneefall, Windverfrachtung, einsetzender Regen, plötzlicher Temperaturanstieg oder die zusätzliche Belastung der Schneedecke durch Menschen oder Tiere in Frage. Am 15. Mai 1965 überraschte eine riesige Schneebrettlawine die Gäste des Schneefernerhauses auf der Zugspitze. Über die Dachterasse des Hotels wurden 10 Menschen in den Tod gerissen. Das Unglück war Anlass, in Bayern eine organisierte Lawinenwarnung einzuführen. Im Dezember 1967 wurde der Lawinenwarndienst in Bayern gegründet.

Aufgabe des Lawinenwarndienstes (LWD) ist es, "die Bevölkerung vor Gefahren durch Lawinen zu warnen, das Lawinengeschehen zu dokumentieren sowie Behörden und private Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung der Gefahrenabwehr zu beraten".

Weitere Informationen zum Lawinenwarndienst und aktuelle Meldungen finden Sie unter Lawinenwarndienst Bayern

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Betrieb von Drohnen

Die Drohnen-Verordnung

Immer mehr Menschen nutzen Drohnen, privat wie gewerblich. Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2019 ein neues Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) erlassen. Die Regelungen gelten ab dem 31. Dezember 2020. Zu den wichtigsten Regeln, Fragen und Antworten wie Registrierungspflicht, Drohnenführerschein, Erlaubnis und Genehmigungen sowie Übergangsbestimmungen informieren das Bundesverkehrsministerium und das Luftfahrtbundesamt auf ihren jeweiligen Internetseiten.


Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie außerdem beim  Luftamt Südbayern

Versicherungspflicht beim Betrieb von Drohnen

Selbst wenn eine Drohne ausschließlich zu Freizeitzwecken betrieben wird, gelten wesentliche Regeln des Luftverkehrsrechts. Dazu gehört auch der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Darauf weisen die Luftämter Süd- und Nordbayern in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin.

Wird ein Steuerer ohne Versicherungsnachweis angetroffen, droht nach dem Luftverkehrsgesetz eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche Nutzung einer Drohne. Die Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken haben bereits nach entsprechenden Hinweisen der Polizei Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Betrieb so genannter Drohnen nimmt immer mehr zu: Bei privater Nutzung spricht die Luftverkehrsordnung (LuftVO) von Flugmodellen, bei gewerblicher Anwendung von unbemannten Luftfahrtsystemen. Der Betrieb einer Drohne unterliegt, unabhängig vom Nutzungszweck, der Versicherungspflicht. Daher ist der Betreiber stets gehalten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit im Schadensfall eine ausreichende Deckungssumme gesichert ist. Eine Versicherungsbescheinigung ist beim Betrieb der Drohne unbedingt mitzuführen.

Die private Haftpflichtversicherung deckt dies häufig nicht ab, deshalb kann der Abschluss einer speziellen „Drohnenversicherung" notwendig sein. Die Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken empfehlen daher allen Drohnenpiloten, vor dem Aufstieg ihres Luftfahrzeugs den eigenen Versicherungsschutz sorgfältig zu prüfen und sich im Zweifel mit ihrem Haftpflichtversicherungsanbieter in Verbindung zu setzen.

Tipps der Polizei

Das Informationsportal "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" www.polizei-beratung.de ist seit vielen Jahren ein wichtiges Element der kriminalpräventiven Öffentlichkeitsarbeit. Es klärt über Erscheinungsformen der Kriminalität auf und gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften schützen können. 

Das Informationsportal präsentiert auf der Startseite aktuelle Hinweise zu Kriminalität und Neuigkeiten über Projekte und Medien der Polizei. 

  • Die Rubrik "Themen und Tipps" enthält konkrete Informationen zu den häufigsten Kriminalitätsarten, wie Betrug, Diebstahl, Einbruch, Drogen, Gewalt, Jugendkriminalität, Gefahren im Internet und Medienkompetenz und gibt Tipps, wie man sich vor Kríminalität schützen kann.
  • In der Rubrik "Medienangebot" finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Medien (Flyer, Broschüren, Infoblätter) zu den Themenbereichen als Download.
  • Einen besonderen Stellenwert nimmt die Rubrik "Opferinformationen" ein. Hier finden Sie Informationen zu einzelnen Deliktsformen, Hilfsangebote und Rechtsinformationen. Was man tun kann, wenn man Opfer einer Straftat geworden ist, ist auch Teil dieser Rubrik. 

Einbruchschutz wirkt

Oft finden Einbrüche sogar am Tag oder während der Dämmerung statt, während der Bewohner bei der Arbeit oder beim Einkaufen ist. Manchmal fallen Einbrecherbanden über ganze Wohnviertel her und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Den Betroffenen entsteht nicht nur ein materieller Schaden, sondern auch ein psychischer: Das Sicherheitsgefühl geht verloren, die Verletzung der Privatsphäre macht ihnen zu schaffen.

Im Internet gibt die Polizei Tipps, wie Sie sich schützen können: