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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

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E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)

Fragen zu Fahrplänen, Tarifen oder Störungen des Busverkehrs?

Die Busunternehmen im Oberallgäu und in der Stadt Kempten sind in der mona organisiert. Hierhin können Sie sich auch wenden, wenn Sie Fragen zu Fahrplänen, Tarifen und aktuellen Störungen haben.

Streckennetz und Tarifangebote des Landkreises

Neue Tarife im ÖPNV seit Februar 2023

Seit 1. Februar gilt in den Linienbussen im Oberallgäu, Kempten sowie dem Kleinwalsertal der neue mona-Einheitstarif. Fahrgäste mit Zeitfahrkarten profitieren von der Netzgültigkeit, Abonnements werden günstiger und durch die Vereinheitlichung von Ticketsortiment und Tarifsystem ist der Zugang zum ÖPNV vereinfacht.

Die wichtigsten Antworten zum neuen Tarif im Überblick:

  • Was sind die Vorteile des Einheitstarifs?

Im gesamten Gebiet (Oberallgäu, Kempten, Kleinwalsertal) gibt es künftig ein einheitliches Ticketsortiment. Die Unterschiede bei den Ticketarten, welche zwischen nördlichen Oberallgäu mit Kempten und dem südlichen Oberallgäu bestanden, werden damit aufgehoben.

  • Welche Tickets haben Netzgültigkeit?

Alle Zeitkarten, die eine Woche oder länger gültig sind, haben Netzgültigkeit, d. h.

    • AboCard und AboCard Azubi (reguläre Jahresabonnements)
    • JobCard und JobCard Azubi (Jahresabonnements mit Arbeitgeberzuschuss)
    • sowie alle Monats-Tickets und Wochen-Tickets
  • Was bedeutet Netzgültigkeit konkret?

Ihre Zeitkarte kaufen Sie wie üblich für die benötigte Strecke und zahlen den entsprechenden Preis. An Wochentagen kann dieses Ticket dann ab 10:00 Uhr und am Wochenende ganztags als Fahrschein im Buslinienverkehr des Netzes genutzt werden. Dies gilt auch für das Gebiet des Kleinwalsertals. Gleichzeitig können auch Inhaber des Kleinwalsertaler Bürgertickets auch die Netzgültigkeit im restlichen Netz entsprechend nutzen.

Die Netzgültigkeit gilt auf fast allen Buslinien. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Linien, bei welchen der mona-Einheitstarif nicht zur Anwendung kommt:

    • Linie 8 (Oberstdorf ßà Spielmanssau)
    • Linie 50 (Hinterstein ßà Giebelhaus)
    • Linie 66b (Kimratshofen ßà Legau)
    • Linie 99 (Hörmoosbus Oberstaufen)
    • Linie 890 (Oberstaufen ßà Krumbach/Lingenau [Österreich])
  • Wie wirkt sich der neue Tarif auf Jahresabonnements aus?

Durch die Anpassung der Zuzahlungen der Aufgabenträger (Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten) werden insbesondere die Abonnements deutlich attraktiver. Das reguläre Jahresabonnement (AboCard und AboCard Azubi) wird künftig nur noch 50 Prozent des Preises der entsprechenden Monatskarte kosten.

Bei den Job-Tickets (JobCard und JobCard Azubi) wird sich zusätzlich hierzu durch den Arbeitgeberzuschuss von monatlichen mindestens 10 Euro und einen zusätzlichen Rabatt der Verkehrsunternehmen ein weiterer preislicher Vorteil ergeben.

Oberallgäuer Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr im Vollzeitunterricht, die keinen Anspruch auf kostenfreie Beförderung haben, können ebenfalls ein vergünstigtes Monats-Ticket erwerben.

Des Weiteren wird das im südlichen Oberallgäu bereits erhältliche vergünstigte 10er-Ticket (Mehrfahrten-Ticket) auch im nördlichen Oberallgäu und in Kempten zu den gleichen Bedingungen erhältlich sein. Hier gilt: 10 mal fahren, 7 mal zahlen

Tarifübersicht

Streckennetz und Tarifangebote des Landkreises

Die Online-Fahrplanauskunft bietet den großen Vorteil, dass Ihnen auf Grundlage von Echtzeitdaten jederzeit die aktuellen Fahrzeiten angezeigt werden.Links:

mona Liniennetz                Fahrpläne              Tarife 

 

Wandern mit Bus und Bahn

Entspannt mit Bus und Bahn in die Allgäuer Berge

Infos dazu erhalten Sie online unter https://www.mona-allgaeu.de/freizeit oder ganz klassisch im Wanderheft „Wandern mit Bus und Bahn im Oberallgäu“.

Das Wanderheft (Download direkt hier, 26 MB) liegt in den Gemeinden und Tourist Informationen, sowie bei den Verkehrsunternehmen des Landkreises Oberallgäu und Kempten aus.
Sie finden hier 20 abwechslungsreiche Tourenvorschläge – von der gemütlichen Talwanderung für die ganze Familie bis zur anspruchsvollen Gipfeltour für geübte Bergsteiger, die mit Bus und Bahn gut erreichbar oder kombinierbar sind. 
Zu jeder Tour sind die ungefähren Gehzeiten, Schwierigkeitsgrade und Einkehrmöglichkeiten angegeben. Zusätzlich zur Anfahrtsbeschreibung kann die aktuelle Fahrplanauskunft über die voreingestellten QR-Codes in der mona-Fahrplanauskunft abgerufen werden.

Anrufsammeltaxi (AST)

Im südlichen Oberallgäu verkehren in den Abendstunden oft keine regulären Buslinien mehr. Es gibt jedoch von den Bahnhöfen Immenstadt und Sonthofen aus sogenannte Anruf-Sammel-Taxis, kurz AST, mit vergünstigten Fahrpreisen.

Das AST muss bis 60 Minuten vor der Abfahrtszeit telefonisch bei der AST-Zentrale reserviert werden. Der Ausstiegsort kann relativ frei bestimmt werden, sollte dafür aber bei der Reservierung angegeben werden.


Fahrpläne und Preise sowie die Telefonnummer der AST-Zentrale unter www.mona-allgaeu.de/fahrplaene/ast 

Der Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger

Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)  ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.
Da der öffentliche Nahverkehr nicht immer wirtschaftlich erbracht werden kann, tritt der Landkreis stärker als Unterstützer des Nahverkehrs in Aktion. In diesem Sinn gibt es zahlreiche Tarifangebote, die mit finanziellen Mitteln der Gemeinden, des Kreises und des Freistaates vergünstigt werden. Auch werden einzelne Buslinien öffentlich finanziert, damit auch in kleinen Orten im Rahmen der Daseinsvorsorge eine nahverkehrliche Versorgung gewährleistet wird.


Durch folgende Projekte wird der ÖPNV im Landkreis strategisch weiterentwickelt:

  • Weiterentwicklung der Tariflandschaft 
  • die Vorbereitung der Gründung eines Allgäuer Verkehrsverbundes,
  • Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Stadt Kempten und den Landkreis Oberallgäu als Bestandteil einer sinnvollen und bedarfsgerechten Verkehrsplanung

Im Oberallgäu erfolgt die Schülerbeförderung weitgehend im Linienverkehr. Nur in Einzelfällen gibt es "Schulbusse", die ausschließlich von berechtigten Schülern genutzt werden können. 


Die Fahrpläne der Busse untereinander und auch auf die Bahn sind weitgehend abgestimmt. Im Rahmen des Verkehrskonzepts und des Nahverkehrsplanes werden diese Stück für Stück weiter entwickelt. Das "Rückgrat" des Liniennetzes im Landkreis bilden die Bahnstrecken zwischen Dietmannsried und Oberstdorf sowie Immenstadt und Oberstaufen.
 

Allgemeine Informationen über die öffentlichen Verkehrsdienste im Landkreis

Erläuterung zu den verfügbaren Dokumenten

Der Landkreis Oberallgäu ist Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen Planung und Organisation der Linienverkehre des ÖPNV. Die Linien werden von den Busunternehmen grundsätzlich eigenwirtschaftlich betrieben. Soweit Ausgleichsleistungen für öffentliche Verkehrsdienste gewährt werden, müssen diese in einem Gesamtbericht veröffentlicht werden (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - sog. EU-Nahverkehrsverordnung).

Gesamtberichte

Der Landkreis Oberallgäu als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) veröffentlicht gem. Art. 7, Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen.

Gesamtbericht des Jahres 2022

Gesamtbericht des Jahres 2021

Gesamtbericht des Jahres 2020

Allgemeine Vorschrift Höchsttarif-Richtlinie (ab 1.2.2023)

Satzung des Landkreises Oberallgäu über die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Bezuschussung der Fahrgäste in Form der Ausgabe vergünstigter Fahrausweise im Gebiet des Landkreises Oberallgäu:

Allgemeine Vorschrift Höchsttarif-Richtlinie (ab 1.2.2023)

Allgemeine Vorschrift (Höchsttarif-Richtlinie) für die Linien 30/40/50

Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift:

Linie 30 Kempten-Sulzberg-Ottacker-Moosbach-Wolfis
Linie 40 Kempten-Wiggensbach-Ermengerst
Linie 50 Kempten — Buchenberg-Weitnau-lsny 

Satzung Selbstzahler-Schülerbeförderung (vom 23.1.2023)

Satzung des Landkreises Oberallgäu über die Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung im Rahmen der Bezuschussung von Monats-Tickets im Buslinienverkehr:

Satzung Zuschuss Selbstzahler-Schüler

Planungsinstrument Nahverkehrsplan (Maßnahmenkonzept)

Der Nahverkehrsplan ist das Planungsinstrument zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er stellt einen Rahmenplan dar und soll - aufbauend auf einer Bestandsanalyse und der zu erwartenden strukturellen Entwicklung - vor allem Zielvorstellungen für den ÖPNV formulieren und mögliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in den Folgejahren aufzeigen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Der aktuelle Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberallgäu und Kempten wurde im Jahr 2018 beschlossen. Er beinhaltet Maßnahmen zum Leistungsangebot selbst, zu Marketing und Vertrieb und zur Infrastruktur; der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Projekte lag dabei zwischen „sofort: bis ca. 1 Jahr" und „langfristig: mehr als 5 Jahre“.  Die Maßnahmen sollen nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Der Nahverkehrsplan 2018 für den Nahverkehrsraum Oberallgäu und Kempten im Detail:

Textteil
Anlagen
Karten Teil 1
Karten Teil 2
Karten Teil 3
Karten Teil 4

Strategische Neuplanung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Oberallgäu

Förderung mit LEADER-Mitteln der Europäischen Union

Ziel des derzeit laufenden Projektes ist es, für das Projektgebiet Oberallgäu inklusive aller Verbindungen mit Kempten und den Nachbarlandkreisen die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und somit eine Verkehrsverlagerung zu Gunsten des ÖPNV zu erreichen. Indem das Fahrplanangebot und die Taktdichte bedarfsgerechter gestaltet werden, sollen Zugangshemmnisse abgebaut und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitig höherer Auslastung des ÖPNV erreicht werden. Dazu soll eine Umsetzungsstrategie des im Nahverkehrsplans geforderten Leistungsangebots inklusive des Finanzierungsbedarfes für den Landkreis Oberallgäu entwickelt werden.

Mit der Durchführung des Projekts wurde nach öffentlicher Ausschreibung die Ramboll Deutschland GmbH beauftragt.

Die Projektkosten werden durch die Europäische Union mit bis zu 31.500 EUR aus dem LEADER-Programm gefördert. Das LEADER-Programm speist sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).