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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Betreuungen / Betreuungsstelle

Rechtliche Betreuung

Ist jemand durch eine Krankheit oder eine Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, gibt es die Möglichkeit, ihm für bestimmte Aufgaben einen gesetzlichen Vertreter, den sogenannten Betreuer, zur Seite zu stellen.

Betreuung heißt dabei nicht Pflege oder Haushaltsführung für einen anderen, sondern, ihn bei den Dingen des Lebens rechtlich zu vertreten und zu unterstützen. Das bedeutet z.B. Wahrnehmung von Ämtergängen, Verwaltung des Geldes oder die Sicherstellung der Versorgung und das Kümmern um die Gesundheitsbelange eines Betreuten. Betroffene Personen sind beispielsweise demente Personen, Unfall-, Schlaganfall oder Infarktpatienten, schwer Suchtabhängige oder psychisch, geistig und seelisch Erkrankte.

Oftmals wird davon ausgegangen, dass die Kinder/Eltern oder Lebenspartner automatisch diese Rechtsgeschäfte wahrnehmen können. Dies trifft nicht zu. Ist keine Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht getroffen, so muss bei Handlungserforderlichkeit über das zuständige Amtsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Seitens des Gerichts, unter Beteiligung der Betreuungsstelle und eines medizinischen Sachverständigen wird die Erforderlichkeit der Maßnahme geprüft.

Bei folgenden Krankheiten oder Behinderungen kann eine Betreuung eingerichtet werden

  •   psychische Krankheiten
  •   geistige Behinderungen
  •   seelische Behinderungen
  •   körperliche Behinderungen

Anders als früher sind die Betroffenen  nicht mehr automatisch geschäftsunfähig. Stattdessen stellt das Betreuungsgericht fest, ob der Betroffene in der Lage ist, die Tragweite seiner Willenserklärungen und Handlungen zu überschauen. Das Gericht hat aber die Möglichkeit, für einzelne Aufgabenbereiche einen so genannten Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sonst die Gesundheit oder das Vermögen des Betreuten geschädigt würde. In diesem Fall muss der Betreute für festgelegte Dinge die Einwilligung seines Betreuers einholen. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die rechtliche Betreuung erforderlich ist.

Betreuungstelle

Die Betreuungsstelle im Landratsamt

  •  unterstützt und berät Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer
  •  informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
  •  Patientenverfügungen und
  •  beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten (gegen Gebühr)
  •  führt selbst rechtliche Betreuungen
  •  unterstützt das zuständige Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren.

Einige grundlegende Informationen über die rechtliche Betreuung haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Sie können sich aber jederzeit auch gerne an das Landratsamt Oberallgäu wenden. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.

Landratsamt Oberallgäu
Soziale Leistungen und Hilfen

Betreuungsstelle                         Telefon   08321 / 612-133
Oberallgäuer Platz 2                   Telefax   08321 / 612–160             
87527 Sonthofen                           E-Mail:    Betreuungsstelle  [AT] lra-oa.bayern.de

Mehr Infos...

Betreuungsvereine, Vereinsbetreuer, Berufsbetreuer

Betreuungen werden nicht nur von ehrenamtlichen Betreuern geführt, sondern auch von Berufsbetreuern und in Ausnahmefällen durch die Betreuungsstelle selbst. Die Berufsbetreuer sind entweder selbständig tätig oder in einem Betreuungsverein. Letztere sind zwar auch Berufsbetreuer, werden allgemein jedoch als „Vereinsbetreuer“ bezeichnet.  

Die Betreuungsvereine haben neben den Betreuungen noch weitere Aufgaben.

So beraten und unterstützen sie alle ehrenamtlich tätigen Betreuer/Betreuerinnen sowie Angehörige und Betroffene bei Fragen zur Betreuung von Erwachsenen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dem ehrenamtlichen Betreuer/der ehrenamtlichen Betreuerin so Rückhalt für seine/ihre Arbeit gegeben und deren Qualität gesichert werden.

Diese Beratung und Unterstützung gilt auch für Bevollmächtigte. 
Die Beratungen sind kostenlos.

Betreuungsvereine | Kontaktdaten

Die Betreuungsvereine sind wie folgt erreichbar:

  • Caritasverband Kempten-Oberallgäu Betreuungsverein,  Landwehrstraße 1, 87439 Kempten, Tel.: 0831 960880 – 0 oder  Martin-Luther-Straße 10 b, 87527 Sonthofen, Tel.: 08321 – 6601 – 0,
    E-Mail:
    betreuungsverein(at)caritas-oberallgaeu.de
  • Lebenshilfe Betreuungsverein, Feilbergstraße 50, 87439 Kempten, Tel.: 0831 52326 – 0,
    E-Mail:
    info(at)btv-ke.de

Wie kann ich selbst vorsorgen?

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Jeder kann durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder Patientenverfügung selbst rechtzeitig für mögliche Situationen bestimmte Festlegungen treffen.
Beratung hierzu bieten neben Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen auch Notare und Rechtsanwälte.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:  www.justiz.bayern.de/.

Die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter",(ISBN 978-3-406-70879-4, Verlag C.H.BECK) "Vorsorge für den Erbfall" (ISBN 978-3-406-70975-3, Verlag C.H.BECK) und "Der große Vorsorgeberater" (ISBN 978-3-406-69834-7) sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.BECK (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: bestellung(at)beck.de) erhältlich. Der Einzelverkaufspreis beträgt für die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" jeweils 5,50 € und für die Broschüre "Der große Vorsorgeberater" 12,90 € (Stand 01.05.2017).

Außerdem können die Broschüren kostenlos unter www.bestellen.bayern.de  heruntergeladen werden.

Für welche Aufgaben kann ein Betreuer bestellt werden?

Aufgabenkreise einer Betreuung können sein

  •   Vermögensverwaltung
  •   Anhalten und Öffnen der Post
  •   Geltendmachung von Renten-, Versicherungs- und Sozialleistungen
  •    ( z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld)
  •   Aufenthaltsbestimmung
  •   Kündigung und Auflösung der Wohnung
  •   Gesundheitsfürsorge oder Zuführung zur ärztlichen  Behandlung

Der gesetzliche Betreuer erhält einen Betreuerausweis (= Vollmacht des Betreuungsgerichts) und kann dann in den dort genannten Aufgabenkreisen tätig sein. Notwendige Veränderungen (zusätzlicher Aufgabenkreis, Wegfall eines Aufgabenkreises) können beim Betreuungsgericht beantragt werden.

 

Aufsicht des Betreuungsgerichts

Die Betreuerin / der Betreuer ist zur regelmäßigen Rechnungslegung verpflichtet (in der Regel jährlich, jedoch immer nach Aufforderung des Gerichts).

Auf Antrag eines ehrenamtlichen  Betreuers kann das Betreuungsgericht eine Aufwandsentschädigung gewähren (ebenfalls jährlich - bei / nach Abgabe des Berichts). Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist gesetzlich festgelegt.

Vereins- und Berufsbetreuer erhalten pauschale Vergütungssätze, deren Höhe je nach Art und Dauer der Betreuung gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wer kommt als Betreuer in Betracht?

Für die Übernahme einer Betreuung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Zunächst wird geprüft, ob nicht Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die entsprechenden Aufgaben übernehmen könnten. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden soll.

Wie kann ich selbst vorsorgen?
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Jeder kann durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder Patientenverfügung selbst rechtzeitig für mögliche Situationen bestimmte Festlegungen treffen.
Beratung hierzu bieten neben Betreuungsvereinen und Betreuungsstellen auch Notare und Rechtsanwälte.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:  www.justiz.bayern.de/buergerservice.

Die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter",(ISBN 978-3-406-70879-4, Verlag C.H.BECK) "Vorsorge für den Erbfall" (ISBN 978-3-406-70975-3, Verlag C.H.BECK) und "Der große Vorsorgeberater" (ISBN 978-3-406-69834-7) sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.BECK (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: bestellung(at)beck.de) erhältlich. Der Einzelverkaufspreis beträgt für die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" jeweils 5,50 € und für die Broschüre "Der große Vorsorgeberater" 12,90 € (Stand 01.05.2017).

Außerdem können die Broschüren kostenlos unter www.bestellen.bayern.de  heruntergeladen werden.

Ehrenamtliche Betreuer

Angehörige, Nachbarn, Freunde und Bekannte können eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen.
 
Bei allen auftretenden Fragen und Problemen steht ihnen die Betreuungsstelle des Landratsamtes jederzeit mit fachkundigem Rat zur Seite. (Terminvereinbarung wird empfohlen). Auch das Betreuungsgericht gibt bei der Führung der Betreuung Hilfestellung, die Betreuungsvereine bieten Beratung und Unterstützung an. Darüber hinaus ist bei den Betreuungsstellen und Betreuungsgerichten ein umfangreiches 'Handbuch für Betreuer' - Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer erhältlich.

Betreuungsvereine, Vereinsbetreuer

Caritasverband Kempten - Oberallgäu e. V.
Betreuungsverein
Martin-Luther-Straße 10 b
87527 Sonthofen
Tel. 08321 – 66010
Fax: 08321 - 6601-13

Diakonie Kempten-Oberallgäu Betreuung e. V.
Herderstraße 3
87527 Sonthofen
Tel. 08321 – 68660
Fax: 08321 – 68662

Lebenshilfe Betreuungsverein Kempten e. V.
Feilbergstraße 50
87439 Kempten
Tel. 0831 523260

Betreuungsgerichte

Einige Rechtsgeschäfte und Handlungen, bzw. die Einwilligung des Betreuers zu diesen Rechtsgeschäften und Handlungen, dürfen nur mit der (vorherigen) Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgenommen werden, beispielsweise

  • Grundstücksgeschäft
  • Vermögensverfügung im Ganzen
  • Erbschaftsausschlagung
  • Erwerb oder Veräußerung eines Geschäfts
  • Pachtvertrag
  • Kreditaufnahme
  • Erteilung einer Prokura
  • Wohnungskündigung
  • schwere, lebensbedrohliche Operationen
  • Unterbringung (in geschlossener Abteilung)
  • oder freiheitsentziehende unterbringungsähnliche Maßnahmen (Bettgitter etc.)

Eine Vorsorgevollmacht ist für diese Maßnahmen nur ausreichend, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht mit aufgeführt ist. 

 

 

Amtsgericht Kempten
- Abteilung für Betreuungssachen -

Residenzplatz 4 – 6
87435 Kempten
Tel: 0831 - 203-00

Fax: 0831 - 203-144

Amtsgericht Sonthofen
- Abteilung für Betreuungssachen -

Prinz-Luitpold-Straße 2
87527 Sonthofen
Tel. 08321 - 618-0
Fax: 08321 - 618-190