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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
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poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Unterkünfte und Wohnungen für Flüchtlinge

Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Oberallgäu

Amt für Migration sucht Gebäude für neue Unterkünfte

November 2022. Der Landkreis Oberallgäu betreibt aktuell 40 Asylbewerberunterkünften in verschiedenen Gemeinden im Landkreis. Insgesamt leben dort derzeit etwa 1000 Personen. Einige der Mietverträge für die Unterkünfte laufen nun aus und können nicht verlängert werden. Um die geforderte Quote an Unterkünften und Plätzen im Landkreis auch für die Zukunft sicherstellen zu können, sollen in naher Zukunft an anderer Stelle weitere Plätze für Geflüchtete geschaffen werden. Der Landkreis ist deshalb aktuell auf der Suche nach einem oder mehreren geeigneten Mietobjekten für diesen Zweck. Die Mietdauer sollte mindestens 5 Jahre betragen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Oberallgäu unter:
Telefon: 08321/612-564 oder 08321/612-119 
oder per E-Mail an: auslaenderwesen(at)lra-oa.bayern.de

 

Wohnungen für anerkannte Asylbewerber

Objektmanagement

Der Landkreis Oberallgäu betreibt eine Reihe von Asylbewerberunterkünften in verschiedenen Gemeinden im Landkreis. Für die Dauer des Asylverfahrens werden diese Menschen möglichst dezentral in allen Gemeinden im Landkreis untergebracht. Sobald die Asylbewerber und Flüchtlinge vom BAMF einen positiven Bescheid erhalten haben sind diese zum Auszug aus der Unterkunft berechtigt. Stand April 2019 leben rund 400 Personen in den Unterkünften, die bereits eine Anerkennung haben. Da der Wohnungsmarkt momentan sehr angespannt ist, finden diese anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge nur selten sofort eine passende Wohnung. Solange keine geeignete Wohnung gefunden wird können diese Personen jedoch weiterhin in der Unterkunft wohnen. 

Falls Sie eine Wohnung haben welche Sie an anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge vermieten möchten bitten wir Sie Kontakt mit der Gemeinde in welcher sich die Wohnung befindet aufzunehmen. Die Gemeinde kann dann einen Kontakt zu einem Ansprechpartner im Helferkreis herstellen welcher sich um die Suche von Wohnraum kümmert.