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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
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poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Kreispolitik

Landrätin und Kreistag

Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung gibt den Landkreisen das Recht, ihre Aufgaben und Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Er regelt damit die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Kreisgebiet, die nicht das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden betreffen, in eigener Verantwortung. Indem sie Politiker als ihre Vertreter in den Kreistag wählen, erhalten die Bürger*innen die Möglichkeit, an der Gestaltung ihres engeren Lebensraumes aktiv mitzuwirken.

Der Kreistag besteht aus dem Landrat / der Landrätin und den Kreisrät*innen . Er ist das wichtigste Organ des Kreises und legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest, trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen und überwacht ihre Durchführung. Die Kreisrät*innen sind genauso wie Gemeinderät*innen, Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete verpflichtet, sich am öffentlichen Wohl zu orientieren. Auch sind sie an keine Weisung gebunden, das heißt, sie sollen ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung ausüben.

Der Kreistag wird alle 6 Jahre unmittelbar von der Landkreis-Bevölkerung gewählt. Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten im Kreisgebiet wohnt (aktives Wahlrecht). Wählbar als Kreisrät*innen sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten im Landkreis ihren Wohnsitz haben (passives Wahlrecht). Eine 5-Prozent-Sperrklausel wie bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es bei der Kreistagswahl nicht.

Der Kreistag in seiner aktuellen Zusammensetzung wurde 2020 gewählt und führt die Geschicke des Kreises bis 2026. Die Kreisrät*innen sind ehrenamtlich tätig.