Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie öffentliche Bekanntmachungen einschließlich Antragsunterlagen zu Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 27a BayVwVfG). Die Antragsunterlagen werden wegen des Umfangs in der Regel über einen Link (Kommsafe) öffentlich zur Verfügung gestellt.
Sind nachfolgend unter einzelnen Unterschriften keine Dokumente aufgelistet, liegen für diesen Bereich aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen vor.
Baurecht
Aktuelle Verfahren
Immissionsschutz
Aktuelle Verfahren
Föll Rohstoffhandel GmbH, Änderung Schrottplatz Durach - Genehmigung
Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Oberallgäu hat der Firma Föll Rohstoffhandel GmbH, Webereistraße 37, 87471 Durach mit Bescheid vom 19. August 2021, Az. 22.1-171/4-119/3 Ru B.21.08 die Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie sonstiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle auf den Fl.Nrn. 452/30, 452/33, Gemarkung Durach und Fl.Nrn. 2003/23, 2086/12, 2086/13, 2086/14, 2086/15, 2086/18, Gemarkung Sankt Mang erteilt. Die Genehmigung umfasst das sogenannte Standortverbesserungskonzept, bestehend aus logistischen Änderungen, der Installation einer zweiten Schrottschere und bauliche Maßnahmen in Gestalt der Errichtung von Lärmschutzwänden, Hallen und Lagerboxen. Die Neuerrichtung der Hallen dient neben der besseren Lagerung insbesondere auch als Schallschirm für die Nachbarschaft.
Hier ist die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hinterlegt.
Wasserrecht
erteilte Genehmigungen
Einleitung von Niederschlagswasser BG "am Wäldle" 2. Erweiterung, Gem. Balderschwang
Das Landratsamt Oberallgäu hat der Gemeinde Balderschwang, Dorfstr. 11, 87538 Balderschwang mit Bescheid vom 10.09.2026, Az.: 22.3-641.05-002/26, die wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus der zweiten Erweiterung des Baugebiets "am Wäldle" in die Bolgenach, Gemeinde Balderschwang erteilt.
aktuelle Verfahren
Ertüchtigung/Erweiterung der Beschneiungsanlage „Blaue Rodelbahn“ der Hornbahn Hindelang GmbH & Co. KG
Die Hornbahn Hindelang GmbH beantragt die Ertüchtigung/Erweiterung der Beschneiungsanlage für die "Blaue Rodelbahn" bzw. die Neuverlegung der Schneileitung.
Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage Oberau an der Trettach, Markt Oberstdorf
Mit der geplanten Laufwasserkraftanlage soll die vorhandene Fallhöhe der Trettach ab der Gefällestufe (Geschiebesprerre am Sperrbach) bis zur Alpe Oberau energiewirtschaftlich genutzt werden. Die erzeugte Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Beschneiung Höllwies
Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt die Errichtung und Betrieb der Beschneiungsanlagen am Höllwies, Piste 5 und 6, u. a.
Tektur zum Planfeststellungsbescheid "Hochwasserschutz Gewerbegebiet Krugzell" vom 09.02.2011
Tektur zum Planfeststellungsbescheid "Hochwasserschutz Gewerbegebiet Krugzell" vom 09.02.2011.
Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrsflächen der Kreisstraße OA 3 in die Rottach, Rettenberg
Der Landkreis Oberallgäu (Kreistiefbau) beantragt die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus den Verkehrsflächen der OA 3 im Ortsbereich Wolfis in die Rottach in Rettenberg.
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Mühlhaldeweg in die Konstanzer Ach, Immenstadt
Die KU Stadtwerke Immenstadt beantragen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem MÜhlhaldeweg in die Konstanzer Ach.
Wasserschutzgebiete
Grundwasserentnahme und Wasserschutzgebiet Kiefernhansentobel
Das Landratsamt beabsichtigt zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage "Kiefernhansentobel" für den Markt Buchenberg das bestehende Wasserschutzgebiet vom 10.07.1998 hinsichtlich der aktuell geltenden Regeln der Technik anzupassen. Dies betrifft sowohl den räumlichen Umgriff der einzelnen Schutzzonen als auch die jeweils geltenden Verbote. Außerdem beantragte der Markt Buchenberg die Neuerteilung einer Bewilligung für die Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung.
Gemäß Bekanntmachung können Betroffene bis zum 27.08.2026 Einwendungen gegen die Änderung des Wasserschutzgebietes bzw. die Neuerteilung der Bewilligung zur Grundwasserentnahme einlegen.
Die zugehörigen Planunterlagen können hier heruntergeladen werden.
Wasserschutzgebiet Berghofen
Das Landratsamt beabsichtigt zum Schutz der Wasserversorgungsanlage Unterried, Eschenquelle und Burgstalltobel (Quelle 1 - 3) des Wasserbeschaffungsverbandes Berghofen das bestehende Wasserschutzgebiet vom 30.09.1977 hinsichtlich der aktuell geltenden Regeln der Technik anzupassen. Dies betrifft sowohl den räumlichen Umgriff der einzelnen Schutzzonen als auch die jeweils geltenden Verbote.
Gemäß Bekanntmachungkönnen Betroffene bis zum 30.09.2026 Einwendungen gegen die Änderung des Wasserschutzgebietes bzw. die Neuerteilung der Bewilligung zur Grundwasserentnahme einlegen.
Die zugehörigen Planunterlagen können hierheruntergeladen werden.
Wasserschutzgebiet Sonderdorf
Das Landratsamt beabsichtigt zum Schutz der Wasserversorgungsanlage Sonderdorf der Wassergenossenschaft Sonderdorf das bestehende Wasserschutzgebiet vom 26.03.1996 hinsichtlich der aktuell geltenden Regeln der Technik anzupassen. Dies betrifft sowohl den räumlichen Umgriff der einzelnen Schutzzonen als auch die jeweils geltenden Verbote.
Gemäß Bekanntmachung können Betroffene bis zum 19.11.2026 Einwendungen gegen die Änderung des Wasserschutzgebietes bzw. die Neuerteilung der Bewilligung zur Grundwasserentnahme einlegen.
Die zugehörigen Planunterlagen können hierheruntergeladen werden.
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete (Wildbachgefährdungsbereiche) im Gemeindegebiet Bad Hindelang
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bekanntmachungen vom 06.05.2026 die Überschwemmungsgebiete den Wildbächen Hirschbach, Ellesbach, Zillenbach, Gundbach, Vorherhindelanger Dorfach, Wertach, Weißenbach und Wartbach (Wildbachgefährdungsbereiche) auf dem Gebiet des Marktes Bad Hindelang im Landkreis Oberallgäu vorläufig gesichert.
Der Umfang der Überschwemmungsgebietes wurde anhand der Geländeoberfläche unter Zugrundelegung eines maßgeblichen Hochwasserereignisses und der wildbachtypischen Eigenschaften vom Wasserwirtschaftsamt Kempten ermittelt. D.h. die in den Karten dargestellten Flächen bilden lediglich die von Natur aus bestehende Hochwassersituation ab und stellen keine Planung dar, die nach behördlichem Ermessen geändert werden kann.
Die mit der Vorläufigen Sicherung verbundenen Rechtsfolgen ergeben sich unmittelbar aus dem Wasserhaushaltsgesetz und sind in der jeweiligen Bekanntmachung zusammengefasst.
Bekanntmachung Hirschbach, Ellesbach und Zillenbach mit Planunterlagen
Bekanntmachung Gundbach mit Planunterlagen
Bekanntmachung Vorderhindelanger Dorfbach mit Planunterlagen
Bekanntmachung Wertach, Weißenbach und Wartbach (Unterjoch) mit Planunterlagen
Sonstige Bereiche
