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Landratsamt Oberallgäu

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Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
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Badeseen / Schwimmbäder

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Hygienekontrolle (Gesundheitsamt)
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Qualität der Badeseen im Oberallgäu

Im Raum Oberallgäu gibt es neben den klassischen Freibädern, die hier nicht erfasst sind, eine Reihe natürlicher Seen und Weiher, die im Sommer zum Baden einladen. Die hygienischen Qualitätsanforderungen dieser natürlichen Badegewässer werden im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September durch das Gesundheitsamt durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben überwacht. Untersucht werden die Proben beim Bayerischen Landesuntersuchungsamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -Dienststelle Oberschleißheim.

Für die Beprobung der Badewasserqualität gilt europaweit eine einheitliche Basis. Dadurch kann beispielsweise die Badewasserqualität des Großen Alpsees mit der des Gardasees in Italien verglichen werden.

Die Überwachungsergebnisse sind Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badewasserqualität. Bei Überschreitungen von Einzelmesswerten - die nicht im akzeptablen Bereich liegen (≤ 1800 KBE/100 ml für Escherichia coli; ≤ 700 KBE/100 ml für Intestinale Enterokokken), erfolgt umgehend eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann der Badebetrieb eingeschränkt oder ein Badeverbot ausgesprochen werden. Gegebenfalls wird dies durch entsprechende Verbotsschilder vor Ort bzw. durch entsprechende Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Badegewässer werden in unterschiedlichen Kategorien klassifiziert. Für EU-Badegewässer gelten auf Grund der großen Anzahl Badender gegenüber sonstigen Badeseen besondere Bestimmungen.  Für den Gesamtüberblick sind auf den vier folgenden Karten die EU-Badegewässer, die sonstigen Badeseen und auch die  Naturbadeanlagen und Moorbäder mit den dazugehörigen Entnahmestellen farblich differenziert dargestellt.

Mit einem Klick auf die jeweilige Nummerierung und Kurzinformation erhalten Sie weitere Informationen über die Seen.

Unsere Badeseen im Überblick

Was sind EU-Badegewässer?

Badegewässer mit überregionaler Bedeutung werden offiziell von der EU als sogenannte EU-Badegewässer eingestuft. Ausschlagebend hierfür sind Wasserqualität, Infrastruktur, sanitäre Einrichtungen und die große Anzahl Badender. Insgesamt sind in Bayern 360 Naturseen, Baggerseen und Weiher offiziell als EU-Badegewässer ausgewiesen.

Aufgrund der neuen EU-Richtlinie wird für jedes EU-Badegewässer ein Badegewässerprofil bis 2011 erstellt, das die Grundlage für das Management der Badestellen zum Schutz der Badenden bildet. Zudem wurden die Untersuchungsparameter auf jene mit direkten Bezug zu gesundheitlichen Risiken ausgerichtet.

Nachfolgend genannte und in der Karte oben mit blauer Nummerierung dargestellten Seen im Landkreis sind EU-Badegewässer / Entnahmestellen:

Weiterführende Links:
Übersicht der EU-Badestellen in Bayern und deren Bewertung
Baden in Europa (englisch]
 

Auch an den anderen Seen im Landkreis, die in der zweiten Karte mit gelber Nummerierung dargestellt sind, werden regelmäßig Wasserproben entnommen und untersucht. Für die Bewertung werden dabei die gleichen Maßstäbe angesetzt wie bei den EU-Gewässern.
Zur besseren Vergleichbarkeit für die Badegäste sind wir darum bemüht, auch für diese Seen möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen.

An diesen Gewässern werden regelmäßig Wasserproben entnommen und untersucht. Für die Bewertung werden dabei die gleichen Maßstäbe angesetzt wie bei den EU-Gewässern.

An diesen Gewässern werden regelmäßig Wasserproben entnommen und untersucht. Für die Bewertung werden dabei die gleichen Maßstäbe angesetzt wie bei den EU-Gewässern.

Hygieneanforderungen an Bäder, Kleinbadeteiche und Naturbäder

Neben den natürlichen Badegewässern finden sich eine Vielzahl an Schwimmbädern, Badeanstalten oder vergleichbaren öffentlichen Freizeiteinrichtungen. Am häufigsten finden sich klassische Schwimmbäder (Hallen- und Freibäder), welche sich durch ein oder mehrere Becken und oftmals begleitende Anlagen (u.a. Saunen, Dampfbäder) auszeichnen. Diese werden infektionshygienisch durch das Gesundheitsamt überwacht. Die Qualität des Badewassers muss dabei gemäß § 37 Infektionsschutzgesetz einwandfrei sein, der Betrieb und insbesondere die Aufbereitung müssen DIN-konform sein. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen des Umweltbundesamtes (UBA).

Weiter gibt es die sogenannten Kleinbadeteiche als künstliche Anlagen im Freien, die gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und –wesentlich- keine Desinfektionsstufe vorweisen. Die Aufbereitung erfolgt ausschließlich biologisch und mechanisch. Auch hier gibt es wichtige und hilfreiche Empfehlungen seitens des UBA.

Schließlich gibt es noch einige Naturbäder als sozusagen für Badezwecke begrenzte Anlagen. Hier gibt es aktuell keine einschlägigen Empfehlungen, es kann daher nur eine Betrachtung analog zu den Kleinbadeteichen in Frage kommen. Das Gesundheitsamt überwacht auch diese Bäder, wir raten gerade hier zu Rücksprache und Beratung durch uns.

Als Download finden Sie nachfolgend:

  •  die UBA-Empfehlung zu Schwimmbädern,
  •  die UBA-Empfehlung zu Kleinbadeteichen,
  •  eine Checkliste zur Erfassung Ihres Bades (auch zur Vorlage bei uns),
  •  die Liste der zu untersuchenden Parameter im Hinblick auf die vorgeschriebenen Schwimmbadwasseruntersuchungen und
  •  die Liste der zu untersuchenden Parameter für Kleinbadeteiche und Naturbäder

Für Rückfragen und zur Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.