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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Bürgerservice/Zulassung

HINWEIS

Ein persönlicher Besuch für Ihre Zulassung ist zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Gerne können Sie auch die Möglichkeit einer vorherigen (Online-)Terminreservierung in Anspruch nehmen.

>| Öffnungszeiten BürgerService Zulassung hier |<

BürgerService Zulassung

Erst zulassen; dann anlassen! Damit ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf, müssen verschiedenste Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu behalten. Hier finden Sie Informationen rund um die häufigsten Fragen, die sich beim Betrieb und der Zulassung Ihres Fahrzeuges stellen können.
 

Bitte beachten Sie:  Eine Zulassung kann bei Kfz.-Steuerrückständen nicht erfolgen. 
Rückstände sind beim:   Hauptzollamt Augsburg
                                                      Bahnhofplatz 3
                                                      ­Standort 87435 Kempten (Allgäu)
zu begleichen.

Der vom Hauptzollamt erstellte Beleg (10 Tage Gültigkeit) ist bei der Zulassung eines Fahrzeuges vorzulegen.

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Über das Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung des Landratsamtes Oberallgäu online zu erfassen und direkt an uns zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Hier gelangen Sie direkt zu Ihrem Vorhaben:

  • Wunschkennzeichen

  • Online-Zulassung 
    Mit diesm Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Der Service ist ein Teil des Projekts Internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz Stufe 4) des BMVI.
    Für weitere Informationen klicken Sie hier.

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BürgerService Zulassung Sonthofen

Ansprechpartner: J. Eibl
Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Service-Telefon 08321 / 612-0
E-Mail: buergerservice(at)lra-oa.bayern.de

zur Online-Terminvergabe für Sonthofen

für den südlichen Landkreis - Ihr Wohnort:

  • Balderschwang
  • Blaichach
  • Bolsterlang
  • Burgberg i. Allg.
  • Fischen i. Allg.
  • Bad Hindelang
  • Immenstadt i. Allg.
  • Missen-Wilhams
  • Obermaiselstein
  • Oberstaufen
  • Oberstdorf
  • Ofterschwang
  • Rettenberg
  • Sonthofen
  • Wertach

BürgerService Zulassung Kempten

Ansprechpartner: J. Müller
Bahnhofstr. 80, 87435 Kempten
Service-Telefon 0831 / 2525-3400 
E-Mail: buergerservice-zulassung@kempten.de

Zur Onlin-Terminvergabe für Kempten 

für den nördlichen Landkreis – Ihr Wohnort:

  • Altusried
  • Betzigau
  • Buchenberg
  • Dietmannsried
  • Durach
  • Haldenwang
  • Lauben
  • Oy-Mittelberg
  • Sulzberg
  • Waltenhofen
  • Weitnau
  • Wiggensbach
  • Wildpoldsried

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Alle Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen vorbehalten.

Bei allen hier beschriebenen Zulassungsvorgängen und benötigten Unterlagen kann es immer Ausnahmen oder Spezialfälle geben, bei denen die benötigten Unterlagen eventuell abweichen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Fahrzeug An- / Abmeldung

Neuzulassung eines Fahrzeugs

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificate of conformity) oder Gutachten gem. §21 StVZO durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
  • ACHTUNG: bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II wird zusätzlich ein/e Kaufvertrag/Rechnung, das Formular Erklärung Umsatzsteuer und eine FIN-Bestätigung durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.) oder des Autohauses.
    Die Zulassungsbehörde kann in Ausnahmefällen eine Vorführung des Fahrzeuges anordnen.


Gebührenrahmen:     ab 30,00 €       (internetbasierter Vorgang 12,80 €)

Neuzulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fahrzeugen aus einem nicht EU-Mitgliedsstaat)
  • Erklärung Umsatzsteuer   für das Finanzamt
  • evtl. ausländischer Herstellerbrief (Sollte dieser nicht vorhanden sein,wird eine Bestätigung des Importeurs, dass es keine Fahrzeugpapiere zu diesem Fahrzeug gibt, benötigt)
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificate of conformity)
  • Eigentumsnacheis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • FIN-Bestätigung durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.) oder des Autohauses. Die Zulassungsbehörde kann in Ausnahmefällen eine Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
  • Vollmacht für Beauftragten  und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 30,00 €

Zulassung Gebraucht-Fahrzeug aus dem Ausland

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificate of conformity) oder Gutachten gem. §21 StVZO / Datenbestätigung (durch TÜV, GTÜ, Dekra,etc.)
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fahrzeugen aus einem nicht EU-Mitgliedsstaat)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung) 
  • FIN-Bestätigung durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.) oder des Autohauses. Die Zulassungsbehörde kann in Ausnahmefällen eine Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
  • Erklärung Umsatzsteuer für das Finanzamt (Wenn Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurück liegt oder das Fahrzeug nicht mehr als 6.000 Km Laufleistung hat)
  • ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • gültige deutsche Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra etc.)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 30,00 €

 

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Die amtlichen Kennzeichen (Wenn Fahrzeug noch zugelassen ist und eine Änderung erfolgen soll)
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     mit Umkennzeichnung  26,20 €   (internetbasierter Vorgang 12,40 €)
                                              mit Beibehalt                      24,20 €   (internetbasierter Vorgang 10,40 €)

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises


Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenübernahme bei zugelassenen Fahrzeugen möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Halter- und Kennzeichenwechsel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung 
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

 Gebührenrahmen:   ab 27,10 € (internetbasierter Vorgang 12,10€)
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Bei Halterwechsel aber mit Beibehalt des Kennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen: ab 23,60 € (internetbasierter Vorgang 9,90 €)
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Bei ohne Halter- und Kennzeichenwechsel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 23,60 € (internetbasierter Vorgang 9,90 €)

Umkennzeichnung


Der Halter möchte lediglich das Kennzeichen auf seinem im Oberallgäu zugelassenem Fahrzeug ändern.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • die bisherigen amtlichen Kennzeichen
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

 
Gebührenrahmen:    ab 30,00 €  (internetbasierter Vorgang 12,80 €)

Außerbetriebsetzung

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Bei Verlust die Verlusterklärung ausgefüllt mitbringen)
  • die amtlichen Kennzeichen
    (Bei Verlust entweder eine Anzeige der Polizei oder die Verlusterklärung ausgefüllt mitbringen)

Eine Reservierung des Kennzeichens ist auf den bisherigen Halter entweder 6 Monate (für ein anderes Fahrzeug) oder 12 Monate (für das selbe Fahrzeug) möglich.
Bei auswärtigen Kennzeichen ist die Reservierung durch uns nicht möglich, da ist die örtliche Zulassungstelle zuständig.

Gebührenrahmen:     ab 15,90 € (internetbasierter Vorgang 2,10 €)

Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach Außerbetriebsetzung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Bei alten Fahrzeugpapieren KFZ-Brief + KFZ-Schein)
  • die amtlichen Kennzeichen
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 23,00 €  (internetbasierter Vorgang 10,60 €)

Änderung Fahrzeug- / Personendaten

Änderung technischer Daten

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Technisches Gutachten der Änderung durch eine Prüforganisation (TÜV,GTÜ, Dekra, etc.). Diese haben eine Gültigkeit von 18 Monaten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
    (Bei Änderung an Geschwindigkeit, Fahrzeugklasse oder Fahrzeugaufbau wird die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt) 
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
    (Wenn bei Änderung z.B. Fahrzeugart ändert Umschlüsselung von PKW auf LKW)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen

Gebührenrahmen:     ab 12,00 €

Änderung der Halterdaten bei Namens- und/oder Adressänderung


Hinweis: Adressänderung durch Umzug von außerhalb des Landkreises: Siehe "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises"


Welche Unterlagen werden benötigt ?

Bei Namensänderung:

  • berichtiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (liegt das neue Ausweisdokument noch nicht vor, dann das alte Dokument mit amtlicher Bestätigung über die Namensänderung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen

Bei Adressänderung durch Umzug innerhalb des Landkreises Oberallgäu:

  • berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein)
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen

Gebührenrahmen:     ab 12,00 €  (internetbasierter Vorgang 4,30 €)
 

Verlust Dokumente / Kennzeichen

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. KFZ-Brief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Verlusterklärung ausgefüllt von der Person, die das Dokument verloren hat und Ausweiskopie
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen

Gebührenrahmen:     ab 12,00 €

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn nicht ebenfalls in Verlust)
  • Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung durch die Person, die die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.
    Diese kann bei einem Notar oder durch persönliches Erscheinen in der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden.


Gebührenrahmen:    ab 70,00 €

Kennzeichenverlust


Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Das alte Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen gesperrt.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebscheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • das evtl. noch vorhandene Kennzeichen
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Verlusterklärung von der Person, die das Dokument verloren hat (bei abweichendem Halter auch die Unterschrift des Fahrzeughalters) oder Diebstahls-Anzeige von der Polizei


Gebührenrahmen:  ab 30,00 €

Sonderkennzeichen

Saisonkennzeichen


Das Fahrzeug kann nur während eines festgelegten Betriebszeitraums genutzt werden (mindestens 2 Monate, maximal 11 Monate - jährlich nur 1 Zeitraum möglich)

Hinweis: Ein Saisonkennzeichen in Verbindung mit einer H-Zulassung ist seit Oktober 2017 möglich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) mit Angaben zum Betriebszeitraum
  • bisherige amtliche Kennzeichen
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen

Bitte beachten:

  • Das Fahrzeug gilt auch im Ruhezeitraum als zugelassen, nicht als außer Betrieb gesetzt. Ruhezeitraum ist der Zeitraum, der auf dem amtlichen Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I und II nicht mit eingeschlossen ist.
  • Während dem Ruhezeitraum darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht eingesetzt werden.
  • Das Abstellen im Ruhezeitraum auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.
  • Die Versicherung muss nahtlos bestehen, auch im Ruhezeitraum.
  • Läuft während des Ruhezeitraumes die Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Deka, etc.) ab, ist diese im ersten Monat des Betriebszeitraumes nachzuholen.
  • Durch die zusätzliche Angabe des Saisonzeitraumes auf den Kennzeichen kann eine Umkennzeichnung erforderlich sein.

Gebührenrahmen:   ab 30,00 €   (internetbasierter Vorgang 12,80 €)

Ausfuhr- / Zollkennzeichen

Ein Ausfuhr- / Zollkennzeichen wird zur Ausfuhr eines Fahrzeuges aus Deutschland ins Ausland verwendet (weltweit gültig). Es ist nur über einen vorher festgelegten Zeitraum gültig und die Zulassung erlischt danach automatisch.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Im Original ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • gelbe Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für internationale Zulassung (Kann beim Schilderhändler vor Ort erworben werden)
  • die amtlichen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Vorführung des Fahrzeuges zur identifikation (Standort des Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Oberallgäu)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweis (im Original) desjenigen
  • SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer (auch ausländische IBAN möglich)
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.).
    Diese muss mindestens solange gültig sein, solange das Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit hat.


Gebührenrahmen:   ab 31,40 €

Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel 5 Tage gültig und darf ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands verwendet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder als Kopie
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, GTÜ, Dekra etc.)
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Außerbetriebgesetzt ist
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 13,10 €

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Fahrten ohne Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung sind möglich:

  • bis zu einer Prüfstelle in diesem oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk und
  • zur unmittelbaren Beseitigung festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt in diesem oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als VU (verkehrsunsicher) eingestuft wurden!

Erst nach erfolgreicher Durchführung der Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung kann die Überführungs- oder Probefahrt stattfinden.

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Fehlen der ABE oder EBE

Besteht für das Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung, dürfen nur Fahrten, die der (Wieder-)Erlangung einer Betriebserlaubnis dienen, zur nächsten Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk.

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Beschränkung der Nutzung

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen genutzt werden. Durch den vorliegenden Fahrzeugbezug kann das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an einem anderen/weiteren Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht mehr geführt werden.

Die Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich im Inland. Form und Ausgestaltung des Fahrzeugscheines entsprechen zwar jetzt der Richtlinie 199/37/EG und dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr aber im Ausland könnte die Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens problematisch sein. Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass im Ausland kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung besteht.

Weitere Auskünfte bzgl. der Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland erhalten Sie eventuell bei den Automobilclubs.

 

Oldtimerzulassung (H-Kennzeichen)

Eine H-Zulassung in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen ist seit Oktober 2017 möglich

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bisherige amtlichen Kennzeichen
  • Oldtimergutachten nach §23 StVZO (vom TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • eine neue elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) extra für Oldtimer
  • Vollmacht für Beaufragten und Ausweiskopie desjenigen
  • bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr

Gebührenrahmen:     ab 30,00 €

 

Bitte beachten Sie, dass durch den zusätzlichen Buchstaben "H" auf den Kennzeichen eine Umkennzeichnung erforderlich sein kann.

Rote Kennzeichen Oldtimer / 07er-Kennzeichen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u.ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 43 FZV und § 23 StVZO rote Oldtimerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d.h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Die Fahrzeuge müssen vor mind. 30 Jahre erstmals in Verkehr gekommen (zugelassen) sein
  • Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des roten Oldtimerkennzeichens nicht zugelassen sein, d.h. sie müssen außer Betrieb gesetzt sein.


Verwendungszeck, d.h. Fahrten die durchgeführt werden dürfen:

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen (An- und Abfahrt zu den Veranstaltungen)
  • Probefahrten, d.h. die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Prüfungsfahrten, d.h. die Fahrt zur Durchführung der Prüfung eines Fahrzeuges, durch einen anerkannten Sachverständiger und technischen Dienstes (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Überführungsfahrten, d.h. die Fahrt zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- oder Aufbauten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

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Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, aus dem ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen, in denen sie benutzt werden können, bekannt ist.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebscheinigung
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) für ein rotes Oldtimerkennzeichen
  • Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)


Hinweis:

  • Bei Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens erfolgt eine jährliche Pauschalbesteuerung mit € 46,00 für Krafträder und € 191,00 für alle sonstigen Fahrzeuge, insbesondere PKW.


Für die Beantragung oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Eibl für den südlichen Landkreis:
Tel: 08321 / 612-900
e-Mail: buergerservice(at)lra-oa.bayern.de
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Herrn Müller für den nördlichen Landkreis:
Tel: 0831 / 2525-3400
e-Mail: buergerservice-zulassung(at)kempten.de

Rote Dauerkennzeichen für Händler / 06er-Kennzeichen

Zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller,  -werkstätten und -händlern können nach § 41 Abs. 2 FZV rote Kennzeichen befristet oder wirderruflich zur wiederkehrender Verwendung (d.h. für unterschiedliche, nicht zugelassene Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers, d.h. unter anderem keine Eintragungen im Führungszeugnis, Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Betrieb eines Kraftfahrzeughandels oder einer Kraftfahrzeugwerkstätte

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug - nicht älter als 1 Jahr
  • elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Gewerbe- und Verkehrszentralregisterauszug (werden von der Zulassungsbehörde beantragt)
  • Mietvertrag über Gebäude und Grundstücke, falls nicht im Eigenbesitz
  • Nachweis über ausreichend vorhandene Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen




Hinweise:

  • Bei der Auflösung, Verkauf oder Umfirmierung eines Betriebes sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben.
  • Handelregisternachträge, Standortverlegungen, sowie Änderungen der Gewerbeanmeldung sind unverzüglich selbstständig mitzuteilen.


Für die Beantragung oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Eibl für den südlichen Landkreis
Tel. 08321 / 612-900
e-Mail: buergerservice(at)lra-oa.bayern.de

_____________________________________________________
Herrn Müller für den nördlichen Landkreis
Tel. 0831 / 2525-3400

e-Mail: buergerservice-zulassung(at)kempten.de

Sonstiges

Neusiegelung von Kennzeichen (z.B. bei Beschädigung)

Sollen die bisherigen Kennzeichenschilder gegen Neue getauscht werden (z. B. bei Beschädigung oder Größenänderung) oder sind die Siegelplaketten auf den Schildern beschädigt / abgefallen müssen bei der Zulassungsstelle neue Siegel beantragt werden.


Welche Unterlagen werden dafür benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Original oder Kopie)
  • das bisherige amtliche Kennzeichen, das ausgetauscht werden soll oder auf dem das Siegel erneuert werden muss.
  • gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, KÜS, etc.)


Gebührenrahmen:    ab  4,40 €

 

Hinweis:

  • Handelt es sich bei den bisherigen Siegelplaketten um Feststoff-/Plastik-Plaketten, dann müssen alle amtliche Kennzeichen ausgetauscht werden, da nur noch Klebeplaketten vergeben werden. Eine Mischbesiegelung ist nicht möglich.
  • Eine neu besiegelung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich

Feinstaubplakette (Grün)


Die grüne Feinstauplakette wird zur Fahrt in allen Umweltzonen (z. B.: München, Ulm, Augsburg, Stuttgart, etc.)  in Deutschland benötigt. Sie muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Original oder Kopie)



Gebührenrahmen:     5,00 €

Tempo 100-Bescheinigung für Anhänger, Wohnwagenanhänger


Nachträgliche Änderung auf die 100 km/h Fähigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO muss eingetragen, bzw. ein neue ZBI  erstellt werden.

ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !


Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Änderungsgutachten durch eine technische Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra, etc.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I


Gebührenrahmen:    ab 11,10 €