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Landratsamt Oberallgäu

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Pflegekonferenz

Kommunale Pflegekonferenz nach §8a Abs. 3 SGB XI

Die Pflegekonferenz am Landratsamt Oberallgäu

Zukunft der Pflege – gemeinsam gestalten

In diesem Jahr startet der Landkreis Oberallgäu offiziell mit der konstituierenden Sitzung seiner Pflegekonferenz nach § 8a SGB XI – ein wichtiger Auftakt für unsere Region.

Die Pflegekonferenz bringt zusammen: Kommunen, Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant), Kliniken, Pflegekassen, Beratungsstellen und Ehrenamtliche. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Pflegekassen vertreten sind – das schafft Verbindlichkeit und Gewicht.

Was passiert konkret?

  • In der Gründungssitzung wird die Geschäftsordnung verabschiedet und das Gremium formal eingerichtet.
  • Danach werden in Arbeitskreisen weitere relevante Themen bearbeitet wie z. B. Entlastung pflegender Angehöriger, Tagespflege, Fachkräftegewinnung oder Versorgung in ländlichen Gebieten.
  • Diese Arbeitskreise erarbeiten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die in Leitlinien zusammengefasst und an das Ministerium, die Pflegekassen und die Kommunalpolitik weitergegeben werden.

Warum ist das besonders wichtig?

  • Weil die Pflegekonferenz mehr ist als ein Info‑Austausch: Sie hat gesetzliche Aufgaben und soll die Versorgung vor Ort aktiv mitgestalten.
  • Weil Entscheidungen und Empfehlungen hier Wirkung entfalten – sie können Einfluss auf Förderprogramme, Planung und Politik haben.
  • Weil viele wichtige Akteure gemeinsam an einem Tisch sitzen – darunter auch die Pflegekassen als gesetzlich verankerte Partner – entstehen Empfehlungen, die fachlich fundiert sind und echte Umsetzungschancen haben

Der Landkreis Oberallgäu stellt sich dieser wichtigen Aufgabe aktiv. 

Um die Arbeit der Pflegekonferenz zu koordinieren und dauerhaft zu begleiten, wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet.

Hier laufen alle Fäden zusammen: Organisation, Kommunikation, Protokollierung und die Vernetzung zwischen den beteiligten Akteuren. 

Die Geschäftsstelle ist zudem Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Mitwirkungsinteresse – von Institutionen, Gemeinden, Vereinen oder interessierten Personen mit einem pflegerischen Bezug.

Anerkennung und Arbeitskreise

Konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz

Am 17. Oktober 2025 fand die konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz statt. Mit diesem Auftakt wurde der Grundstein für die zukünftige Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure gelegt.

Seit dem 12. November 2025 ist die Pflegekonferenz zudem offiziell durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) als kommunale Pflegekonferenz anerkannt. Das Anerkennungsschreiben liegt der Geschäftsstelle vor und bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Anerkennung kann die Pflegekonferenz nun vollständig ihre Arbeit aufnehmen – einschließlich der Einrichtung und Aktivierung aller vorgesehenen Arbeitskreise.

Arbeitskreise der Pflegekonferenz

Die sieben Arbeitskreise der Pflegekonferenz wurden gemeinsam von den beteiligten Akteuren entwickelt und inhaltlich ausgestaltet. Sie nehmen nun ihre fachliche Arbeit auf und bearbeiten die zentralen Themen bis zur nächsten Vollversammlung im letzten Quartal 2026. Damit wird die Pflegekonferenz Schritt für Schritt mit Leben gefüllt und die Umsetzung konkreter Verbesserungen im Landkreis vorangetrieben.

Unsere sieben Arbeitskreise:

  1. Vernetzung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen
  2. Wundversorgung im Landkreis
  3. Demenz
  4. Entlassmanagement und kritische Schnittstellen / Schnittstellenmanagement
  5. Barrierefreiheit und barrierefreie Zugänge
  6. Wohnraum für Pflegekräfte
  7. How to: Nachbarschaftshilfe und Quartier