MENÜ
Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Servicezeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur steht folgende Adresse zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Vollsperrung Kreisstraße OA6 - Bauabschnitt 3

Vollsperrung Kreisstraße OA6 - Bauabschnitt 3
Startseiten-News Verkehrshinweise / Baustellen

Die Kreisstraße OA 6 muss für Asphaltierungsarbeiten zwischen der Autobahnunterführung und dem nördlichen Bauende vollgesperrt werden.

In einem dritten und letzten Asphalteinbauabschnitt erfolgt nun noch die Asphaltierung der Fahrbahn zwischen Autobahnunterführung und dem nördlichen Bauende, südlich vom Ortsteil Graben.

Für diese Arbeiten muss die Kreisstraße OA 6 im genannten Bereich von Donnerstag, 23. Oktober 2025, 23:59 Uhr, bis Sonntag, 26. Oktober 2025, 07:00 Uhr voll gesperrt werden. Witterungsbedingte Terminverschiebungen sind – wie üblich – möglich.

Während der Vollsperrung bleibt die großräumige Umleitung über Sulzberg, Sulzberg-Ried und Durach eingerichtet (siehe beiliegender Umleitungsplan der Firma Zeppelin).

Die Autobahnanschlussstelle Durach ist im Bauabschnitt 3 wie folgt befahrbar:

  • Auf der OA 6 von Süden kommend: Auffahrt A 980 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Allgäu möglich.
  • Auf der A 980 aus Richtung Lindau kommend: Abfahrt über die Anschlussstelle Durach und die ausgeschilderte Umleitung nach Süden über die OA 6 in Richtung Sulzberg möglich.
  • Nördliche Rampe: Gesperrt und im genannten Zeitraum nicht nutzbar.
  • Von Sulzberg kommend: Der Gewerbepark sowie der Ortsteil Sulzberg-See bleiben über die OA 6 erreichbar.

Die Kreistiefbauverwaltung ist bemüht die verkehrlichen Beeinträchtigungen auf ein erforderliches Minimum zu begrenzen und bedankt sich bei allen Betroffenen für ihr Verständnis.