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Landratsamt Oberallgäu

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Zensus 2022

Wohn- und Gebäudezählung

Im Mai 2022 findet in Deutschland nach dem Jahr 2011 wieder ein Zensus statt. Diese statistische Erhebung ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Da in erster Linie Daten aus bestehenden Registern genutzt wird, muss die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten.

Die Erhebungsstelle beim Landratsamt Oberallgäu ist eingerichtet für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung in den Gemeinden und Städten des Landkreises Oberallgäu.

Die Erhebung wird durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt.

Vor Ort koordiniert die Erhebungsstelle des Landkreises Oberallgäu die Befragungen und führt sie zusammen mit sogenannten "Erhebungsbeauftragten" (Interviewern) durch. Diese besuchen die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen diese Daten.

Ansprechpartner: Norbert Hönle, Telefon 08321 612-557

Vorbefragung zur Gebäude und Wohnungszählung

25.10.2021. Anfang September 2021 startete die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Das Landesamt für Statistik informiert nun darüber, dass diese Woche der Versand der Erinnerungsschreiben startet, in der die Personen, die bis einschließlich 17. Oktober noch nicht gemeldet haben, kontaktiert werden. Da die Rückmeldequote bei über 70 Prozent lag, werden von den ca. 1 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümern 270 000 Personen erinnert. Hierbei verschickt das Bayerische Landesamt für Statistik personalisierte Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Für diejenigen, die nicht online melden konnten oder können, liegt der Papierfragebogen bei, der mit einem vorfrankierten Rückumschlag zurückgeschickt werden kann. Es finden keine Interviews an der Haustür statt. Bei der Vorbefragung besteht Auskunftspflicht, die gesetzlich festgelegt ist.

Die Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur Haupterhebung der GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird.

Die Teilnahme an der Vorbefragung für Wohneigentum in Bayern erfolgt über die Befragungsplattform IDEV (Internetdatenerhebung im Verbund): https://idev.bayern.de   oder den beigelegten Papierfragebogen.

Alle Informationen zum Zensus zur Vorbefragung in Bayern finden Sie unter www.statistik.bayern.de/zensus2022  im Bereich Gebäude- und Wohnungszählung.