Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl in Bayern am Sonntag, 8. März 2026
Am 8. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Oberallgäus, wer in den kommenden sechs Jahren als Landrat oder Landrätin an der Spitze des Landkreises stehen wird. Gleichzeitig finden in 21 Gemeinden Bürgermeisterwahlen sowie die Wahlen zum Kreistag und zu den Gemeinde-, Markt- und Stadträten statt. Wahlberechtigt sind im Oberallgäu rund 131.000 Personen.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
Außerdem finden Sie dort Links zu weiterführenden Informationen rund um die Wahlen.
Probestimmzettel
Hier finden Sie unseren Probestimmzettel, mit dem Sie die Kreistagswahl vorab ausprobieren können. Der interaktive Stimmzettel zeigt Ihnen sofort, ob Ihre Stimmenvergabe gültig ist.
Für Ihre Stimmenvergabe stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie können über Listenkreuze ganze Wahlvorschläge auswählen
- Sie können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (bis zu 3x auf Ankreuzfeld oder Nummer klicken)
- Sie können einzelne Bewerberinnen oder Bewerber streichen (Name der Person anklicken; erneut klicken, um die Aktion rückgängig zu machen).
- Sie können die genannten Möglichkeiten auch kombinieren
Der Probestimmzettel zählt automatisch Ihre bisher vergebenen Stimmen und gibt sofort Rückmeldung, ob Ihre Stimmvergabe gültig ist.
Über die Schaltfläche „Stimmzettel zurücksetzen“ können Sie Ihre Angaben jederzeit löschen und von vorne beginnen.
Landratswahl
Zur Landratswahl 2026 stellen sich folgende Kandidatinnen und Kandidaten:
- CSU: Thomas Eigstler, Wiggensbach
- Freie Wähler: Christian Wilhelm, Sonthofen
- AfD: Wolfgang Plach, Altusried
- Grüne: Christina Mader, Immenstadt i.Allgäu
- SPD: Matthias Schemann, Betzigau
- ödp & ub: Michael Finger, Oberstdorf
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägekönnen Sie hier herunterladen.
Außerdem können Sie sich den Musterstimmzettel für die Landratswahlhier anschauen.
Kreistagswahl
Auf Basis der aktuellen Einwohnerzahl werden im Landkreis Oberallgäu 70 Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe enthält daher maximal 70 Personen. Die Auswahl und die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber legen die Parteien und Wählergruppen in ihren Aufstellungsversammlungen fest.
Zur Kreistagswahl am 8. März 2026 wurden folgende Parteien und Wählergruppen zugelassen:
- CSU
- Freie Wähler
- AfD
- Grüne
- SPD
- LJOA
- ödp & ub
- FDP
- Linke
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können Sie hier aufrufen.
Mit dem interaktiven Probestimmzettel können Sie die Kreistagswahl bereits vorab ausprobieren. Er zeigt Ihnen sofort, ob Ihre Stimmenvergabe gültig ist.
Den Musterstimmzettelfür die Kreistagswahl im Oberallgäu können Sie hier anschauen.
Stimmabgabe
Wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet, steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort finden Sie auch Hinweise zur Barrierefreiheit und Informationen zur Briefwahl.
Am Wahltag sollten Sie die Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Vorsorglich empfiehlt es sich, zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wichtig: Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung auch für den Fall einer eventuellen Stichwahl auf!
Für folgende Wahlen erhalten Sie einen Stimmzettel:
- Bürgermeister/Bürgermeisterin (in Gemeinden mit Bürgermeisterwahlen)
- Landrat/Landrätin
- Gemeinde- und Stadtratsmitglieder
- Kreistagsmitglieder
So funktioniert die Stimmabgabe für den Stadt-/Gemeinderat und Kreistag:
Sie können Kandidaten einzeln mit bis zu maximal drei Stimmen wählen (= Kumulieren).
Sie müssen dann die Zahl der Stimmen, die Sie vergeben wollen, angeben (also 1, 2 oder 3).
Bei einem Kreuz wird dies als eine Stimme gewertet.
Sie können eine solche Stimmenverteilung auch über verschiedene Listen hinweg machen, also auch Personen unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen wählen (= Panaschieren).
Mit einem Kreuz auf der jeweiligen Liste nehmen Sie eine solche im Gesamten an, das heißt, jeder Kandidat auf dieser Liste bekommt eine Stimme.
Innerhalb einer Liste dürfen Sie auch einzelne Kandidaten streichen.
Wenn Sie neben einem Listenkreuz auch Stimmen an einzelne Kandidaten des angekreuzten oder eines anderen Wahlvorschlags verteilen, haben diese Vorrang. Das heißt, diese werden zuerst gezählt und verbleibende Stimmen werden den Kandidaten auf der gekennzeichneten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet.
- Bitte kennzeichnen Sie den Stimmzettel eindeutig. Nur so ist Ihre Stimme gültig.
- Überschreiten Sie nicht die mögliche Anzahl der Gesamtstimmen (beim Kreistag dürfen Sie also maximal 70 Stimmen vergeben).
- Bitte bringen Sie keine Bemerkungen an - Ihre Stimme ist dann ungültig.
- Wenn Sie den Stimmzettel leer abgeben und nur Namen streichen, ist dieser ebenfalls ungültig.
Briefwahl
Sie können oder möchten nicht direkt im Abstimmungsraum wählen? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Details dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Einige Informationen in Kürze:
Sie müssen einen Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Am besten nutzen Sie dafür das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt – frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Die Gemeinden geben in der Regel bekannt, bis wann Anträge auf Zusendung der Briefwahlunterlagen eingegangen sein müssen. Grundsätzlich gilt: Die Briefwahl muss spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beantragt werden.
Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Krankheit, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag (15 Uhr) beantragt werden.
Sie können die Unterlagen selbstverständlich auch persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen und, wenn Sie möchten, gleich vor Ort per Briefwahl abstimmen.
Sie können – sofern Sie mindestens 16 Jahre alt sind – die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person mitabholen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Formulierung für die erforderliche Vollmacht.
Nachdem Sie gewählt haben, sind Sie als Briefwähler selbst dafür verantwortlich, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt Ihrer Gemeinde ankommt. Spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr muss er dort vorliegen.
Stichwahl
Erhält bei der Landratswahl oder einer Bürgermeisterwahl keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet eine Stichwahl statt. Diese wird am Sonntag, 22. März 2026, zwischen jenen beiden Bewerbern durchgeführt, die bei der Wahl am 8. März 2026 die meisten Stimmen erhalten haben.
Wichtig: Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für eine mögliche Stichwahl auf.
Wahlergebnisse
Am Wahltag wird ab 18 Uhr ausgezählt. Die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen und der Landratswahl sind noch im Laufe des Wahlabends zu erwarten.
Sobald das Ergebnis der Landratswahl vorliegt, finden Sie es hier.
Das Ergebnis der Kreistagswahl steht voraussichtlich ab Montag, 10. März, gegen Mittag hier zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen sowie der Stadt- und Gemeinderatswahlen finden Sie bei den meisten Gemeinden auf deren Internetseiten.
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl
Sie haben weitere Fragen?
Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind viele weitere Fragen rund um die Kommunalwahl beantwortet - von der Einteilung der Wahlgebiete über Hilfsmittel für behinderte Menschen bis zur Berechnung der Sitzverteilung.
