Mottfeuer, also das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst- und Alpwirtschaft sowie dem gewerblichen Gartenbau, sind in bestimmten Fällen gesetzlich erlaubt. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Feuerausbreitungen – insbesondere bei nicht gemeldeten oder unzureichend überwachten Feuerstellen. Diese führten teils zu unnötigen Einsätzen der Feuerwehren.
Kernpunkte der neuen Regelung:
- Verbot bei Waldbrandstufen 3 bis 5: Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist ab sofort untersagt, sobald der Deutsche Wetterdienst für den betreffenden Ort die Waldbrandstufe 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) ausweist.
- Ausnahmen bei Waldschutzgründen: Bei Waldbrandstufe 3 kann eine Ausnahme gewährt werden, sofern das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) eine zwingende Notwendigkeit – etwa zur Bekämpfung von Borkenkäfern – bestätigt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Trockenperioden ein verantwortungsbewusster Umgang mit Feuer mehr denn je unerlässlich ist. „Der Schutz von Menschen, Natur und Infrastruktur muss oberste Priorität haben“, betont Landrätin Indra Baier-Müller.
Auch außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verfügung gilt: Mottfeuer müssen stets gut vorbereitet, kontrolliert und überwacht werden. Ein ausreichender Schutzstreifen ist Pflicht, ebenso wie die vollständige Löschung der Glut bei Einbruch der Dunkelheit. Außerdem dürfen sie nur außerhalb bebauter Ortsteile und ausschließlich werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr abgebrannt werden.
Vermeidung Rauchgasbelästigungen
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle führt erfahrungsgemäß immer wieder zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit auf Mottfeuer zu verzichten. Das gilt besonders bei Inversionswetterlagen, wie sie im Allgäu häufig im Frühjahr und Herbst vorherrschen. So ist es in vielen Fällen ohne weiteres möglich, die Holzabfälle in der Nähe der Anfallstelle zusammenzutragen und hier dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen oder ggf. zu häckseln und als Brennstoff abzutransportieren.
Meldung bei der Integrierten Leitstelle (ILS)
Auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht, wird die rechtzeitige Anzeige eines geplanten Mottfeuers bei der Integrierten Leitstelle in Kempten (www.mottfeuer.de) dringend empfohlen. Dies dient der frühzeitigen Information der Feuerwehren und hilft, Fehlalarme zu vermeiden.
Privatfeuer und Traditionsfeuer
Die Regelungen betreffen nicht nur landwirtschaftliche Feuer: Auch offene Feuer im privaten Bereich – etwa Feuerschalen oder Lagerfeuer – unterliegen Einschränkungen bei erhöhter Waldbrandgefahr. Traditionsfeuer wie Sonnwend- oder Funkenfeuer sollen bei der örtlichen Gemeinde und der ILS angezeigt werden.
Weitere Informationen zur neuen Allgemeinverfügung sowie zur korrekten Durchführung von Mottfeuern sind auf der Website des Landratsamts unter www.oberallgaeu.org abrufbar.