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Kartierung von artenreichen Mähwiesen am Grünten in den Gemeinden Burgberg und Rettenberg

Kartierung von artenreichen Mähwiesen am Grünten in den Gemeinden Burgberg und Rettenberg
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Berg-Mähwiesen sind ein seltener, artenreicher und wertvoller Lebensraum, der im gesamten bayerischen Alpenraum stark rückläufig ist. Eines der wenigen noch vor-handenen Schwerpunktvorkommen dieser artenreichen Wiesen im Regierungsbe-zirk Schwaben befindet sich im Umfeld des Grünten in den Gemeinden Burgberg und Rettenberg, wo sie häufig noch in einem guten Erhaltungszustand vorzufinden sind. Der große Artenreichtum sowie das blütenreiche Bestandsbild sind auf die traditionelle Nutzung durch einschürige Mahd und Verzicht auf Düngung angewie-sen.

Dies ist aber auch ein Grund für den allgemeinen Rückgang von Bergmähwiesen. Da die meisten Bestände in steilen Hanglagen zu finden und oft nur in mühsamer Handarbeit zu bewirtschaften sind, werden immer weniger Flächen genutzt. Lang-fristig verbrachen und verbuschen diese wertvollen Lebensräume. Auf weniger stei-len Flächen wird die Nutzung intensiviert, wodurch der Artenreichtum verloren geht. Dies betrifft auch die Vorkommen und Übergänge zu den Flachland-Mähwiesen. 

Um die Datengrundlage zu diesen wertvollen, artenreichen Wiesen im Gebiet zu aktualisieren, führt die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde Oberallgäu rund um den Grünten in den Gemeinden Burgberg und Rettenberg im Jahr 2026 eine Vegetationskartie-rung durch.

Die Regierung von Schwaben informiert hiermit über den Beginn der Kartierungen und Datenerhebungen. 

Es werden Berg-Mähwiesen und andere artenreiche Mähwiesen kartiert und – falls erforderlich – eine Anpassung der Pflege oder Nutzung vorgeschlagen. Über ent-sprechende Maßnahmen und Pflegehinweise sollen betroffene Eigentümer und Bewirtschafter informiert und beraten werden.

Flächen, die aufgrund von Nutzungsauflassung und schwieriger Erreichbarkeit ggf. brachgefallen sind, sollen ebenfalls kartiert werden und mit den Eigentümern zusammen Möglichkeiten zur Wiederaufnahme der Nutzung entwickelt werden. Dies bezieht auch die Beratung über Fördermöglichkeiten ein.

Berg- und Flachlandmähwiesen stehen nach Art 23 BayNatSchG und §30 BNatSchG unter gesetzlichem Schutz. Berg-Mähwiesen (LRT 6520) sind – ebenso wie Magere Flachlandmähwiesen (LRT 6510) – als europaweit zu schützende Lebensraumtypen im Anhang 2 der FFH-Richtlinie aufgeführt. Hauptanliegen ist die Erhaltung unseres heimischen Naturerbes. 

Für Rückfragen steht die Regierung von Schwaben gerne unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: natura2000(at)reg-schw.bayern.de