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Landratsamt Oberallgäu

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LSG Betzigauer Moos

Landschaftsschutzgebiet „Betzigauer Moos“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Betzigauer Moos“ vom 18.12.1987

Größe: ca. 200 ha
Lage:  Das im Bereich der Gemeinden. Betzigau, Haldenwang und Wildpoldsried im Landkreis Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten liegende „Betzigauer Moos“ wird unter dieser Bezeichnung als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Externer Link zum Bayernatlas:  Ausschnitt Karte


Zweck der Unterschutzstellung ist es,

  • das Feuchtgebiet des Betzigauer Mooses, das ein Reservat für die verschiedensten Vogelarten darstellt, zu erhalten,
  • dieser Vogelwelt den erforderlichen Lebensbereich einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheit zu sichern und Störungen fernzuhalten,
  • die durch die Tier- und Pflanzwelt bestimmte Eigenart des Betzigauer Mooses zu bewahren,

 

Verbote

Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Das sind solche, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.

Dazu gehört insbesondere

  • abseits von öffentlichen Straßen und Wegen mit Kraftfahrzeugen zu fahren und außerhalb gekennzeichneter Parkplätze zu parken,
  • Modellflugzeuge fliegen zu lassen,
  • zu zelten, zelten zu lassen,
  • Wohnwagen aufzustellen oder aufstellen zu lassen,
  • Hunde frei laufen zu lassen

 

Erlaubnisvorbehalt

Für bestimmte Vorhaben innerhalb des Schutzgebietes wird eine gesonderte Erlaubnis des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde benötigt.

Einer solchen Erlaubnis bedarf unter anderem, wer bauliche Anliegen jeglicher Art errichtet oder ändert, landschaftsprägende Elemente wie Bäume, Gehölze oder Sträucher, Findlinge oder Felsbrocken zu beseitigen oder Feuer anmacht, sowie die herkömmliche Bodennutzung wesentlich ändert

 

Verordnung