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Landratsamt Oberallgäu

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NSG Breitenmoos

Naturschutzgebiet „Breitenmoos“

Verordnung der Regierung von Schwaben über das Naturschutzgebiet „Breitenmoos“ vom 28.12.1994

Größe: Ca. 86 Hektar
Lage: beidseits der ehemaligen Bahnlinie Kempten – Isny zwischen Hellengerst und Schwarzerd und beidseits der Bundesstraße B12 in den Gemeinden Weitnau und Buchenberg

Externer Link zum Bayernatlas:  Ausschnitt Karte

Zweck der Unterschutzstellung ist es,

  • die natürlichen Standortbedingungen der Moorbereiche zu erhalten und wiederherzustellen,
  • die Regeneration der gestörten Moorteile zu ermöglichen,
  • die Ruhe im Gebiet zu erhalten und Störungen vor allem in den zentralen Moorteilen und Randgehölzen zu vermeiden und zu verringern,
  • naturnahe Waldbestände (Bergmischwald und Moorrandwald) zu erhalten und wiederherzustellen,
  • das Schalenwild auf gebietsangepasste Bestandsgrößen zu bringen und
  • extensive Wiesennutzungen zu erhalten und zu fördern.

Verbote

Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

Dazu gehört insbesondere

  • bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten oder zu ändern,
  • standortfremde Tierarten auszusetzen oder freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten,
  • Pflanzen entnehmen, beschädigen oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln auszureißen,
  • das fahren mit Fahrzeugen aller Art sowie dessen Abstellen - ausgenommen hiervon sind das Radfahren auf der ehemaligen Bahntrasse sowie auf dem Bahnholzweg-
  • offene Moorflächen zu betreten,
  • Hunde frei laufen zu lassen,
  • zu zelten, zu lagern oder Feuer zu machen,
  • Wildäsungsflächen oder Wildfütterungen anzulegen und
  • Moorflächen und Streuwiesen zu beweiden oder Vieh durchzutreiben.

Erlaubnisvorbehalt

In Einzelfällen kann die Regierung von Schwaben Ausnahmen erteilen.

Verordnung