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Landratsamt Oberallgäu

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NSG Schönleitenmoos

Naturschutzgebiet „Schönleitenmoos im Wierlinger Forst“

Verordnung des Staatsministerium des Innern als Oberste Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet „Schönleitenmoos im Wierlinger Forst“ in der Gemarkung Rechtis im Landkreis Kempten (Allgäu), zuletzt geändert am 09.01.1980

Größe: Ca. 22,9 Hektar
Lage: Staatswaldabteilung Schönleitenmoos im Forstbezirk Wierlinger Wald 1 km nordöstlich von Hellengerst

Externer Link zum Bayernatlas:  Ausschnitt Karte

Zweck der Unterschutzstellung ist es,

Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass

  • die biologische Vielfalt,
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Verbote

Im Naturschutzgebiet ist es verboten, ohne Genehmigung Veränderungen vorzunehmen.

Dazu gehört insbesondere

  • bauliche Bergkiefer zu fällen oder deren Bestand zu roden, wenn es sich nicht um die Beseitigung abständigen Materials handelt,
  • Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen oder Fallen aufzustellen,
  • Pflanzen oder Tiere einzubringen,
  • Zelten oder Feuer zu machen und
  • Bauliche Anlagen, einschließlich Zäunen, Einfriedungen und Drahtleitungen zu errichten.

Unberührt bleiben die forstliche und jagdliche Nutzung im bisherigen Umfang,

Erlaubnisvorbehalt

In besonderen Fällen kann die Regierung von Schwaben Ausnahmen zulassen. Die Genehmigung kann an Auflagen gebunden werden.

Verordnung